Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - 21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 17.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:07 - 16:33
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
Anlagen:
zu TOP 6.3 - Beantwortung der Anfrage von Hr. Hüttemann zur Effektivität des Forderungsmanagements des Eigenbe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.07.2016 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Neuwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages des Landkreises Börde  
2016/BKT/0331  
Ö 6.2  
Zweite Änderung der Besetzung der Vertreter des Landkreises Börde im Beirat des "Jobcenters Börde"  
2016/BKT/0333  
Ö 6.3  
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2015 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2016/Abf/0316  
Ö 6.4  
Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015, Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2016/SBU/0319  
Ö 6.5  
Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2016/BKT/0322  
Ö 6.6  
Zusammenführung der abfallwirtschaftlichen Unternehmen des Landkreises Börde in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)  
Enthält Anlagen
2016/80/0334  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1 Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde

 

1.1 Der Kreistag beschließt die Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde.

 

1.2Der Landrat wird ermächtigt, die Verträge zur Vermögensvollübertragung gemäß

§ 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und 2) vor einem Notar zu unterzeichnen.

 

Der Landrat wird weiter ermächtigt, die Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4)  zu unterzeichnen.

 

1.3Der Landrat wird ermächtigt, als Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH jeweils dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und Anlage 2) und der Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4) zuzustimmen.

 

Die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH werden angewiesen, dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1) und dem Vertrag zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3) zuzustimmen.

 

1.4Der Kreistag beschließt bis zur Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Organisationsanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde. Für die Übergangsphase zwischen der Überleitung der Gesellschaften auf den Eigenbetrieb und der Überführung des Eigenbetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, von einer kurzen Dauer von voraussichtlich nur wenigen Tagen, wird von der Bestellung einer neuen Betriebsleitung für den Eigenbetrieb abgesehen. Im Innenverhältnis sollen die drei Geschäftsbereiche vielmehr während der Übergangsphase von den bisherigen Geschäftsführern und der Betriebsleiterin des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung der als Entwurf beiliegenden Geschäftsordnung für den künftigen Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und geleitet werden (Anlage 5).

 

2Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

2.1Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1 AnstG LSA mit Wirkung zum 01.01.2017 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und dessen Vermögen vollständig übertragen. Dieser werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 3 des AbfG LSA übertragen.

 

2.2Der Kreistag beschließt die als Anlage 6 beigefügte Anstaltssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde – Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Börde.

 

2.3Alleiniger Träger der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ist der Landkreis.

2.4Die Überleitung der Beschäftigten des Eigenbetriebs „Abfallentsorgung“ des Land-kreises Börde wird durch die in der Anlage 7 und Anlage 8 beigefügten Personalüberleitungsverträgen geregelt. Der Landkreis stimmt den als Entwurf beigefügten Personalüberleitungsverträgen zu. Der Landrat wird beauftragt und  ermächtigt, die Personalüberleitungsverträge mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR nach deren Gründung abzuschließen.

 

2.5Der Bestellung von Frau Natalja Peters, Frau Solveig Dittmer und Herr Reinhard Schulz als Mitglieder des Vorstands Kommunalservice Landkreis Börde AöR durch den Landrat, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 bis ein Vorstand dauerhaft gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Kommunalservice Börde AöR bestellt wird[1], längstens für die Dauer von einem Jahr, wird zugestimmt.

 

2.6Folgende acht Personen werden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt:

 

  1. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  2. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  3. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  4. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  5. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)
  6. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der FDP)
  7. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion der FUWG)
  8. ……………………………… (auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN/

  PIRATEN)

 

Die vorgenannten Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Soweit die genannten Personen dem Kreistag angehören, endet die Amtszeit im Verwaltungsrat mit Ende der Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus dem Kreistag.

 

2.7Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Interimsvorstand (Anlage 5) der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.

 

2.8Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Umsetzung der Gründung der Kommu-nalservice Landkreis Börde AöR erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Sinnerhaltende und redaktionelle Änderungen der anliegenden Entwürfe sind möglich.

 

 

 


[1] Die rot gekennzeichnete Ergänzung erfolgte auf Grund der Beratung in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.08.2016.

   
    17.08.2016 - Kreisausschuss
    Ö 6.6 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde mit zwei Stimmenthaltungen einschließlich der Änderungen:

  1. vom 09.08.2016 aufgrund der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 04.08.2016
  2. der SPD-Fraktion vom 15.08.2016 in Verbindung mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2016
  3. a) Streichung der Betriebsstätten in § 1 Absatz 3 der Unternehmenssatzung

b) Streichung des § 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung

c) § 7 Absatz 4 der Unternehmenssatzung wird ergänzt durch:

10. den Organisationsaufbau der Anstalt, den Erlass und die Aufhebung der Geschäftsordnung und den Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes.“

d) Streichung und Anpassung der Regelungen in der Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan, die bereits in der Unternehmenssatzung enthalten sind

zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

 

 

 

   
    24.08.2016 - 6. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.6 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 2016/80/0334   
   

Beschluss:

 

1 Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung des Landkreises Börde

 

1.1 Der Kreistag beschloss die Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW) und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH (AEG) auf den Eigenbetrieb "Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde.

 

1.2Der Landrat wurde ermächtigt, die Verträge zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und 2 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) vor einem Notar zu unterzeichnen.

 

Der Landrat wurde weiter ermächtigt, die Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zu unterzeichnen.

 

1.3Der Landrat wurde ermächtigt, als Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH jeweils dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 und Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) und der Verträge zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zuzustimmen.

 

Die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH wurden angewiesen, dem Abschluss des Vertrages zur Vermögensvollübertragung gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) und dem Vertrag zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) zuzustimmen.

 

1.4Der Kreistag beschloss bis zur Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Organisationsanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde anzuwenden. Für die Übergangsphase zwischen der Überleitung der Gesellschaften auf den Eigenbetrieb und der Überführung des Eigenbetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, von einer kurzen Dauer von voraussichtlich nur wenigen Tagen, wurde von der Bestellung einer neuen Betriebsleitung für den Eigenbetrieb abgesehen. Im Innenverhältnis sollen die drei Geschäftsbereiche vielmehr während der Übergangsphase von den bisherigen Geschäftsführern und der Betriebsleiterin des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung der Geschäftsordnung für den künftigen Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt und geleitet werden (Anlage 5 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334).

 

2Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

2.1Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1 AnstG LSA mit Wirkung zum 01.01.2017 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und dessen Vermögen vollständig übertragen. Dieser werden die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 3 des AbfG LSA übertragen.

 

2.2Alleiniger Träger der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ist der Landkreis Börde.

2.3Die Überleitung der Beschäftigten des Eigenbetriebs “Abfallentsorgung“ des Land-kreises Börde wird durch die in der Anlage 7 und Anlage 8 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334 beigefügten Personalüberleitungsverträgen geregelt. Der Kreistag stimmte den Personalüberleitungsverträgen zu. Der Landrat wurde beauftragt und ermächtigt, die Personalüberleitungsverträge mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR nach deren Gründung abzuschließen.

 

2.4Der Bestellung von Frau Natalja Peters, Frau Solveig Dittmer und Herrn Reinhard Schulz als Mitglieder des Vorstands der Kommunalservice Landkreis Börde AöR durch den Landrat, mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 bis ein Vorstand dauerhaft gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt wird, längstens für die Dauer von einem Jahr, wurde zugestimmt.

 

2.5Folgende acht Personen werden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bestellt:

 

  1. HerrMartin Stichnoth (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  2. HerrAlbrecht von Bodenhausen (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)
  3. HerrMartin Schindler (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  4. HerrHans-Eike Weitz (auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
  5. FrauGudrun Tiedge (auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE)
  6. HerrFranz-Ulrich Keindorff (auf Vorschlag der Fraktion der FDP)
  7. HerrKlaus Mewes (auf Vorschlag der Fraktion der FUWG)
  8. HerrMarc Blanck (auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN/PIRATEN)

Die vorgenannten Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Soweit die genannten Personen dem Kreistag angehören, endet die Amtszeit im Verwaltungsrat mit Ende der Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus dem Kreistag.

 

2.6Der Kreistag beschloss die Geschäftsordnung für den Interimsvorstand (Anlage 5 zur Vorlage Nr. 2016/80/0334) der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.

 

2.7Die Verwaltung wurde beauftragt, alle für die Umsetzung der Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Sinnerhaltende und redaktionelle Änderungen der anliegenden Entwürfe sind möglich.

 

3Satzungsbeschluss

 

Der Kreistag beschloss die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“).

 

Abstimmungsergebnis zur Rubrik 1 „Vermögensvollübertragung der AEW und der AEG gemäß § 174 ff. Umwandlungsgesetz auf den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung“ des Landkreises Börde:

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Abstimmungsergebnis zur Rubrik 2 „Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR“:

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Abstimmungsergebnis über die Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“):

 

Zustimmung:siebenundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/80/0334erhoben.

 

Ö 6.7  
Bodenordnungsverfahren "Bottmersdorf-Feldlage"  
Enthält Anlagen
2016/30/0332  
Ö 6.8  
Abstufung der Kreisstraße K 1154 zur Gemeindestraße der Gemeinde Hohe Börde  
Enthält Anlagen
2016/SBU/0323  
Ö 6.9  
Leitfaden zur Erfassung und Bewertung der Grundstücke und Gebäude des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
2016/20/0315  
Ö 6.10  
Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Gebäude in Haldensleben, Kleine Straße 9  
2016/68/0324  
Ö 6.11  
Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Objekt in 39326 Angern, Teichstraße 9  
2016/68/0325  
Ö 6.12  
Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Objekt in Walbeck, Neddendorf 68  
2016/68/0326  
Ö 6.13  
Projekt "Integrationslotsen im Landkreis Börde"  
Enthält Anlagen
2016/FB3/0318  
Ö 6.14  
Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen (Entschädigungssatzung für Integrationslotsen)  
Enthält Anlagen
2016/FB3/0317  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
N 9.1     (nichtöffentlich)   2016/SBU/0321  
N 10     (nichtöffentlich)    
Ö 11  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 12  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 5 zu TOP 6.3 - Beantwortung der Anfrage von Hr. Hüttemann zur Effektivität des Forderungsmanagements des Eigenbe (20 KB)