Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/FB3/0318  

 
 
Betreff: Projekt "Integrationslotsen im Landkreis Börde"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Informationspflicht
10.08.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Informationspflicht
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2016/FB3/0318)
Anlagen:
Anlage 1 - Konzept Integrationslotsen
Anlage 2 - Integrationslotsenrichtlinie - MBl-2015_748

Beschlussvorschlag:

 

e n t f ä l l t

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Zuwanderung nach Sachsen-Anhalt wurde in den Vorjahren durch zunehmende und im Jahr 2015 durch erheblich steigende Zugangszahlen von Asylsuchenden geprägt. Die Anzahl der im Landkreis Börde aufhältigen Asylsuchenden erhöhte sich infolge dessen signifikant.

Eine umfängliche Unterstützung der Asylsuchenden für deren Orientierung im Lebensalltag kann allein durch hauptamtliche soziale Beratung und Betreuung nicht mehr gewährleistet werden und soll daher durch ehrenamtliche Betreuung der sogenannten „Integrationslotsen“ in den Nr. 1.2 der Zuwendungsrichtlinie genannten Bereichen unterstützt werden (s. Anlage). Demnach sollen die ehrenamtlichen tätigen Integrationslotsen, insbesondere den in Wohnungen untergebrachten Asylsuchenden oder Geduldeten, im Alltagsleben erforderliche Hilfestellungen geben und die gesellschaftliche Teilhabe der untergebrachten Personen verbessern.

 

Der Landkreis Börde nutzt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)“ RdErl. des MI vom 26.11.2015 – 34.4-48002 die Möglichkeit, Fördermittel für dieses Projekt zu beantragen.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt als Vollfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Der Landkreis muss demnach keine Eigenmittel beisteuern und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mit den Zuwendungen wird insofern das Ziel verfolgt, die Gewinnung, Qualifizierung sowie den Einsatz und die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen zu unterstützen. Konkret bedeutet dies, dass der gesamte Zuwendungsbedarf für Schulungen, Aufwandsentschädigungen sowie Öffentlichkeitsarbeit genutzt wird. Die angemessene Aufwandsentschädigung erfolgt in Form einer monatlichen Pauschale und wird in einer gesonderten Satzung bestimmt.

 

Wie im Konzept ausführlich beschrieben, sind Integrationslotsen vom Landkreis bestellte und zusätzlich fachlich geschulte ehrenamtliche Helfer, die mit einer Entschädigungszahlung besondere Anerkennung erfahren und die den Flüchtlingen bei der Orientierung am und um den Unterbringungsort helfen, damit diese Angelegenheiten des alltäglichen Lebens selbstständig bewältigen können und wichtige landestypische Gegebenheiten und Verhaltensregeln kennenlernen. Sie sind dabei Berater, Vermittler, Kultur- und teilweise auch Sprachdolmetscher.

Integrationslotsen informieren über Angebote und Möglichkeiten des Landkreises und stellen Kontakte zu den örtlichen Behörden, Organisationen, Vereinen oder zu Beratungsstellen her. Dabei begleiten die Integrationslotsen die Flüchtlinge auf ihrem persönlichen Weg, indem sie das selbstbestimmte Handeln fördern, jedoch nicht übernehmen und leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Konkret umfasst die Lotsentätigkeit:

.  Informationsweitergabe zu den vorhandenen Beratungsangeboten

.  Vermittlung von örtlichen Besonderheiten, insbesondere die Freizeitgestaltung

.  (Erst-)Begleitung zu den Beratungsstellen

.  Aufklärung über die deutsche Kultur sowie typische gesellschaftliche Verhaltensweisen

.  Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt

 

Mithilfe der Integrationslotsen wird die Integrationsarbeit in ihren verschiedenen Facetten und Betätigungsfeldern breiter gestaltet und somit quantitativ und qualitativ verbessert.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Konzept „Integrationslotsen im Landkreis Börde“

Anlage 2 – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtli-  

                  chen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie), RdErl. des  

                  MI vom 26.11.2015 – 34.4-48002

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Konzept Integrationslotsen (283 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Integrationslotsenrichtlinie - MBl-2015_748 (32 KB)