Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/68/0326  

 
 
Betreff: Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Objekt in Walbeck, Neddendorf 68
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lisko Komm. SL Liegenschaftsservice
Arnold FDLin Gebäudemanagement
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/68/0326)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Übernahme des in der Ortschaft Walbeck, Neddendorf 68, gelegenen Schulgebäudes mit einem Bilanzwert in Höhe von 1,00 EUR in die Eröffnungsbilanz.

 

Die Bilanzierung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen Anhalt (MI LSA).

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde hat gemäß § 114 KVG LSA sowie § 53 KomHVO zu Beginn der erstmaligen Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der u. a. sämtliche Vermögensgegenstände auszuweisen sind. Die Doppik wurde im Landkreis Börde zum 01.01.2013 eingeführt.

 

Gemäß § 114 Abs. 3 KVG LSA sowie § 53 Abs. 3 KOMHVO ist die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), vermindert um die Abschreibungen, vorzunehmen. Soweit die AHK nicht ermittelt werden können, können weiterführend gemäß Ziff. 5.6 „Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten“ (Bewertungsrichtlinie – BwertRl gemäß RdErl. des MI LSA vom 9.04.2006 – 32.3-10401/1-3) die Gebäudewerte im Sachwertverfahren ermittelt werden.

 

Mit Schreiben des MI LSA vom 29.02.2012 wurden Sonderregelungen zur Gebäude-bewertung für die Eröffnungsbilanz erlassen. Neben einer Rückindizierung auf historische AHK sehen die Regelungen vor, dass für Gebäude, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung der Kommune genutzt werden und auch künftig nicht mehr genutzt werden sollen, eine Ausnahme vom o. g. Grundsatz der Bewertungsvorschriften mit dem Ziel beantragt werden kann, einen Erinnerungswert von einem Euro zu bilanzieren. Der Antrag ist formlos beim Ministerium für Inneres und Sport des LSA zu stellen.

 

 

II.

 

Der Landkreis Börde war zum Stichtag 01.01.2013 kommunaler Eigentümer des sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Walbeck, Flur 2, Flurstücke 544, 171/55, 172/55, 467, 469 und 471 befindlichen ehemaligen viergeschossigen Schulgebäudes. Das Grundstück nebst Gebäude wurde dem Landkreis im Rahmen des Vermögenszuordnungsverfahrens ins Eigentum übertragen, so dass hier AHK nicht vorliegen.

 

Für das Gebäude erfolgte im Jahr 2012 die Bewertung im Sachwertverfahren (rückindiziert), Akte 03210-013-1, zum Wert in Höhe von 1.262.652,28 €, basierend auf einem Baujahr 1988 und einer Bruttogrundfläche in Höhe von 2.566m².

 

 

III.

 

Der Kreistag des Landkreises Ohrekreis hat auf seiner Sitzung am 01.03.2006 (Vor-lage-Nr. 099/221/2006) die Schließung der Sekundarschule Walbeck mit Wirkung vom 01.08.2006 beschlossen. Das Objekt in Walbeck ist seitdem leerstehend. Aufgrund der Variante, dass Objekt Walbeck zunächst als Ersatzschulgebäude für den Zeitraum der Sanierung bzw. des Neubaus des Sekundarschulzentrums in Erxleben zu nutzen, wurden Vermarktungsbestrebungen durch die Verwaltung bis 2009 nicht unternommen. Die Entscheidung, die Sekundarschule „Waldring“ in Haldensleben als Ausweichschulstandort zu nehmen, basierte u. a. auf dem hohen Investitionsaufwand, der mit der Herrichtung des Objektes Walbeck verbunden gewesen wäre. Baumängel und Bauschäden wurden auf 400.000,00 EUR geschätzt.

 

Seit November 2009 erfolgten Verkaufspräsentationen der Liegenschaft auf der Internetseite des Landkreises sowie mehrere Presseannoncierungen. Mit Vorlage-Nr. 454/68/2010 sollte der Kreistag am 14.04.2010 beschließen, das Objekt der Deutsche Grundstücksauktionen AG zur Versteigerung zu einem Auktionslimit in Höhe von 10.000,00 EUR anzubieten und den Landrat zu ermächtigen, den Einlieferungsvertrag abzuschließen. Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern auf seiner Sitzung am 07.04.2010 zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. Aufgrund von Bedenken des Ortsbürgermeisters sowie der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gegen eine Vermarktung über das Auktionshaus und des Antrages des Stadt Oebisfelde-Weferlingen, andere Nachnutzungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. das Objekt in die eigene Bewirtschaftung zu übernehmen, wurde die Vorlage zurückgezogen. Mit dem „Vertrag zur Überlassung der ehemaligen Sekundarschule in Walbeck“ wurde das Objekt  zum 01.09.2010 der Stadt Oebisfelde-Weferlingen unentgeltlich für 5 Jahre überlassen. Im § 12 des v. g. Vertrages vereinbarten die Vertragsparteien während der Laufzeit des Vertrages eine gemeinsame Vermarktung, die die gegenseitigen Interessen berücksichtigt und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Bis zum Stichtag 01.01.2013 scheiterten Veräußerungsbestrebungen.

 

 

IV.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 KVG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 4 a) der Hauptsatzung des Landkreises Börde trifft der Kreistag Verfügungen über das Vermögen. Dem Erinnerungswert in Höhe von einem Euro wird für das Gebäude in der Ortschaft Walbeck zugestimmt

 

Zum Stichtag 01.01.2013 erklärt der Kreistag, dass der Landkreis Börde das Gebäude für eigene Verwaltungsaufgaben auch künftig nicht mehr benötigt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 „Kommunalfinanzen und kommunale Wirtschaft“, zu stellen.

 


Anlagen:

 

- keine -