Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
1. Die Feststellung des durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015
1.1. Bilanzsumme 15.084.150,31€
1.1.1. Aktivseite
1.1.2.Passivseite A. Eigenkapital 228.227,93 € B. Rückstellungen14.075.641,32 € C. Verbindlichkeiten 780.042,92 € D. Rechnungsabgrenzungsposten 238,14 €
1.2. Jahresgewinn 31.758,52 € 1.2.1. Summe der Erträge10.573.392,59 € 1.2.2. Summe der Aufwendungen10.541.634,07 €
Der Teilbetrag des Jahresergebnisses 2015 in Höhe von 2.100 € (Höhe der Kapitalverzinsung) wird zur Einstellung in Rücklagen verwendet und der Restbetrag in Höhe von 29.658,52 € (Gewinnbetrag) auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Eigenbetriebsrecht (§ 18 Eigenbetriebsgesetz, § 6 Eigenbetriebsverordnung) verpflichtet die Betriebsleitung, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.
Auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 03.09.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/Abf/0172) und mit der Zustimmung des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG, Magdeburg mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2015 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt.
Die Beauftragung erfolgte durch die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes am 22.09.2015.
Die Prüfungshandlungen fanden vom 13.06.2016 bis zum 15.06.2016 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes und anschließend bis 30.06.2016 mit Unterbrechungen in den Räumen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft statt.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 und der Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015. Diese wurden daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die ergänzenden Regelungen der Betriebssatzung, Eigenbetriebsgesetz (EigBG LSA) und Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) beachtet wurden. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Bei der Prüfung wurden nachfolgende Schwerpunkte festgelegt:
- Prozess der Umsatzrealisierung und sich daraus ergebende Forderungen - Vollständigkeit und Zuordnung der flüssigen Mittel sowie der Zinserträge - Vollständigkeit und Bewertung der wesentlichen Rückstellungen und der damit zusammenhängenden Angabepflichten - Beihilfen entsprechend dem PS 700 „Prüfung von Beihilfen nach Art. 107 AEUV“ im Zusammenhang mit Finanzmitteln.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundelegung des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 15.084.150,31 € (Vorjahr: 15.269.559,83 €).
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 31.758,52 € (Vorjahr: 4.772,36 €) ab. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2015 setzt sich wie folgt zusammen:
Es wird vorgeschlagen, den Teilbetrag des Jahresergebnisses in Höhe von 2.100,00 € (Höhe der Kapitalverzinsung) zur Einstellung in Rücklagen zu verwenden und in Höhe von 29.658,52 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.06.2016 und vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „…unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes“.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Laut Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt liegt als Anlage 1 bei.
Der Fachdienst Rechnungsprüfung hat mit dem Schreiben vom 22.07.2016 dem Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG bestätigt (siehe Anlage 2).
Anlage 1:Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt
Anlage 2:Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ Wolmirstedt vom 22.07.2016
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