Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Keindorff (FDP) bezweifelte, dass der Pauschalbetrag von 120,00 Euro für sämtliche Aufwendungen ausreichen würde, gerade unter der Betrachtung der Fahrtkosten.
Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) gab an, dass es hierbei nicht darum ginge, sämtliche Kosten vollumfänglich abzudecken. Es ginge um die Anerkennung der geleisteten Tätigkeit. Die Erstattung eventuell anfallender Fahrkosten sei bei diesem Förderprogramm ausgeschlossen. Bei Behördengängen soll z. B. Unterstützung geleistet werden. Amtliche Angelegenheiten müssen an den Landkreis übergeben werden.
Herr Walker verwies auf § 3 der Satzung. Hiernach sei es möglich, eine Reisekostenvergütung zu beantragen. Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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