Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt nachstehende Abstufung der Kreisstraße K 1154.
Abstufung der K 1154 vom Abzweig K 1155 bei Schackensleben bei Netzknoten 3834 011 Station 0.000 bis zum Abzweig L 24 bei Bornstedt bei Netzknoten 3834 001 Station 2.524, mit einer Länge von 2.524 Metern zur Gemeindestraße.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Kreisstraße K 1154 des Landkreises Börde hat die Verkehrsbedeutung des überörtlichen Verkehrs innerhalb des Landkreises Börde verloren und ist gemäß § 7(2) StrG LSA abzustufen.
Die Strecke dient überwiegend dem Verkehr innerhalb der Gemeinde und erfüllt daher das Tatbestandsmerkmal des § 3(1) Nr. 3 StrG LSA. Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem Verkehr einer Gemeinde oder dem nachbarlichen Verkehr zwischen Gemeinden oder dem weiteren Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind. Danach liegt die Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße vor und ist zur Gemeindestraße der Gemeinde Hohe Börde abzustufen.
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