Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/SBU/0319  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015, Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
09.08.2016 
7. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"   (2016/SBU/0319)  
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/SBU/0319)
Anlagen:
Bericht JAP 31.12.15

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt den durch die PricewaterhouseCoopers AG WPG geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 fest und beschließt:

 

 

1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2015

2. die Verwendung des Jahresergebnisses

3. die Entlastung der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

 

1.1 Bilanzsumme115.820.896,80 €

 

1.1.1 Aktivseite

 

AAnlagevermögen111.664.113,62 €

 

BUmlaufvermögen4.153.012,27 €

 

CRechnungsabgrenzungsposten3.770,91 €

 

1.1.2 Passivseite

 

AEigenkapital7.675.705,50 €

 

BSonderposten für Investitionszuschüsse104.629.396,22 €

 

CEmpfangene Ertragszuschüsse513.613,92 €

 

DRückstellungen272.688,01 €

 

EVerbindlichkeiten2.729.493,15 €

 

1.2 Jahresgewinn139.763,08 €

 

1.2.1Summe der Erträge12.062.368,49 €

 

1.2.2Summe der Aufwendungen11.922.605,41 €

 

 

zu 2. Verwendung des Jahresergebnisses

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 139.763,08 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

zu 3. Entlastung der Betriebsleitung

 

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf Grund des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 26. April 2016 erteilt die Betriebsleitung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg, Hegelstraße 4, den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 19 Abs. 3 EigBG LSA  i.v.m.                 § 142 Abs. 1 S. 1 KVG LSA  sowie entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB zu prüfen.

 

Der Eigenbetrieb Straßenbau und-unterhaltung ist gemäß § 19 Abs. 1 EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des  Dritten Buches des HGB unter Beachtung der Vorschriften und Muster des EigBG LSA aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gemäß § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich auszulegen.

 

Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juni und Juli 2016 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt. Die Berichterstellung erfolgte in den Geschäftsräumen der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg.

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwer-punktmäßig wurden die Zugänge zum Anlagenvermögen und zum Sonderposten für Investitionszuschüsse, die Periodenabgrenzung in der Aufwands- und Ertragsrealisierung sowie die Vollständigkeit der Angaben im Anhang einer Prüfung unterzogen.

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 139.763,08 € ab. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Prüfung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger  Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Laut Feststellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.

 


Anlagen:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht JAP 31.12.15 (2230 KB)