Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/68/0324  

 
 
Betreff: Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Gebäude in Haldensleben, Kleine Straße 9
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lisko Komm. SL Liegenschaftsservice
Arnold FDLin Gebäudemanagement
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/68/0324)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Übernahme des in Haldensleben, Kleine Straße 9, gelegenen Schulgebäudes mit einem Bilanzwert in Höhe von 1,00 EUR in die Eröffnungsbilanz. 

 

Die Bilanzierung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI LSA).

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde hat gemäß § 114 KVG LSA sowie § 53 KomHVO zu Beginn der erstmaligen Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der u. a. sämtliche Vermögensgegenstände auszuweisen sind. Die Doppik wurde im Landkreis Börde zum 01.01.2013 eingeführt.

 

Gemäß § 114 Abs. 3 KVG LSA sowie § 53 Abs. 3 KOMHVO ist die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), vermindert um die Abschreibungen, vorzunehmen. Soweit die AHK nicht ermittelt werden können, können weiterführend gemäß Ziff. 5.6 „Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten“ (Bewertungsrichtlinie – BwertRl gemäß RdErl. des MI LSA vom 9.04.2006 – 32.3-10401/1-3) die Gebäudewerte im Sachwertverfahren ermittelt werden.

 

Mit Schreiben des MI LSA vom 29.02.2012 wurden Sonderregelungen zur Gebäude-bewertung für die Eröffnungsbilanz erlassen. Neben einer Rückindizierung auf historische AHK sehen die Regelungen vor, dass für Gebäude, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung der Kommune genutzt werden und auch künftig nicht mehr genutzt werden sollen, eine Ausnahme vom o. g. Grundsatz der Bewertungsvorschriften mit dem Ziel beantragt werden kann, einen Erinnerungswert von einem Euro zu bilanzieren. Der Antrag ist formlos beim Ministerium für Inneres und Sport des LSA zu stellen.

 

 

II.

 

Der Landkreis Börde war zum Stichtag 01.01.2013 kommunaler Eigentümer des auf den Grundstücken in der Gemarkung Haldensleben, Flur 32, Flurstücke 835 und 838 gelegenen viergeschossigen Schulgebäudes. Das Grundstück nebst Gebäude wurde dem Landkreis im Rahmen des Vermögenszuordnungsverfahrens ins Eigentum übertragen, so dass hier AHK nicht vorliegen.

 

Für das Gebäude erfolgte im Jahr 2012 die Bewertung im Sachwertverfahren (rückindiziert), Akte 03210-037-1, zu einem Wert in Höhe von 1.121.683,89 €, basierend auf einem Baujahr 1986 und einer Bruttogrundfläche in Höhe von 2.566m².

 

 

III.

 

Der Kreistag des Landkreises Ohrekreis hat auf seiner Sitzung am 02.06.2004 (Vorlage-Nr. 040/604/2004) die Schließung der Sekundarschule Althaldensleben mit Wirkung vom 01.08.2004 beschlossen. Bis 2012 wurde das Gebäude als Außenstelle der Berufsbildenden Schule Haldensleben genutzt.

 

Das Objekt in Haldensleben, Kleine Straße 9 wurde zum Stichtag 01.01.2013 für keine Verwaltungsaufgabe des Landkreises genutzt. Im Jahr 2013 fand eine Beräumung des Gebäudes statt.

 

Erwähnt wird, dass die im Jahr 2014 durchgeführte Studie unter der Aufgabenstellung „Umbau zur Kindertagesstätte“ für die Stadt Haldensleben einen Sanierungsaufwand in Höhe von 690,8 T€ ergab. Die Umsetzung des Konzeptes wurde aus Kostengründen verworfen. Aus vor genanntem Grund erfolgte im Jahr 2015 auch keine Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge sowie für unbegleitete minderjährige Ausländer.

 

IV.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 KVG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 4 a) der Hauptsatzung des Landkreises Börde trifft der Kreistag Verfügungen über das Vermögen. Dem Erinnerungswert in Höhe von einem Euro wird für das Gebäude in der Haldensleben, Kleine Straße 9 zugestimmt.

 

Zum Stichtag 01.01.2013 erklärt der Kreistag, dass der Landkreis Börde das Gebäude für eigene Verwaltungsaufgaben auch künftig nicht mehr benötigt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 „Kommunalfinanzen und kommunale Wirtschaft“, zu stellen.

 


Anlagen:

 

- keine -