Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/68/0325  

 
 
Betreff: Gebäudebewertung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Objekt in 39326 Angern, Teichstraße 9
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lisko Komm. SL Liegenschaftsservice
Arnold FDLin Gebäudemanagement
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/68/0325)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Übernahme der zum ehemaligen Schulobjekt in 39326 Angern, Teichstr. 9 gehörenden Gebäude (Schulgebäude, Turnhalle und Heizhaus) mit einem Bilanzwert in Höhe von je 1,00 EUR in die Eröffnungsbilanz.

 

Die Bilanzierungen erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA)

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde hat gemäß § 114 KVG LSA sowie § 53 KomHVO zu Beginn der erst-maligen Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der u. a. sämtliche Vermögensgegenstände auszuweisen sind. Die Doppik wurde im Landkreis Börde zum 01.01.2013 eingeführt.

 

Gemäß § 114 Abs. 3 KVG LSA sowie § 53 Abs. 3 KOMHVO ist die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), vermindert um die Abschreibungen vorzunehmen. Soweit die AHK nicht ermittelt werden können, können weiterführend gemäß Ziff. 5.6 „Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten“ (Bewertungsrichtlinie – BewertRl gemäß RdErl. des MI LSA vom 9.04.2006 – 32.3-10401/1-3) die Gebäudewerte im Sachwertverfahren ermittelt werden.

 

Mit Schreiben des MI LSA vom 29.02.2012 wurden Sonderregelungen zur Gebäudebewertung für die Eröffnungsbilanz erlassen. Neben einer Rückindizierung auf historische AHK sehen die Regelungen vor, dass für Gebäude, die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung der Kommune genutzt werden und auch künftig nicht mehr genutzt werden sollen, eine Ausnahme vom o. g. Grundsatz der Bewertungsvorschriften mit dem Ziel beantragt werden kann, einen Erinnerungswert von einem Euro zu bilanzieren. Der Antrag ist formlos beim MI LSA zu stellen.

 

 

II.

 

Der Landkreis Börde war zum Stichtag 01.01.2013 kommunaler Eigentümer der sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Angern, Flur 15, Flurstücke 382, 383, 384, 385, 386, 387, 255/12 und 251/12 befindlichen Gebäude. Die Gebäude wurden dem Landkreis im Rahmen des Vermögenszuordnungsverfahrens ins Eigentum übertragen, so dass hier AHK nicht vor-liegen.

 

 

 

Für die Gebäude erfolgten im Jahr 2012 die Bewertungen im Sachwertverfahren (rückindiziert):

- Schulgebäude: Akte: 03210-024-1, Wert: 821.123,72 €

(fiktives Baujahr 1978, BGF 2.706,19 m², dar. Anbau 716,25 m²)

- Turnhalle: Akte: 03210-024-2,Wert: 138.167,32 €

(fiktives Baujahr 1983, BGF 595,66 m²)

- Heizhaus:Akte Wert: in Höhe von 3.503,99 €,

(fiktives Baujahr 1982, BGF 180,01 m²).

 

III.

 

Der Kreistag des Landkreises Ohrekreis hat auf seiner Sitzung am 02.03.2005 (Vorlage-Nr. 040/111/2005) die Schließung der Sekundarschule Angern mit Wirkung vom 01.08.2005 beschlossen. Einen Teil des Schulgebäudes (Anbau) nutzt die Gemeinde Angern seit 01.08.2005 auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Landkreis zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben, insbesondere für die Jugend- und Vereinsarbeit. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Die Gemeinde hat die anteiligen Betriebskosten und die Verkehrssicherungspflicht zu tragen. Die Heizungsanlage des Schulgebäudes ist seit Sommer 2012 nicht mehr funktionsfähig. Somit war auch die Beheizung der von der Gemeinde genutzten Räumlichkeiten nicht mehr gesichert. Die Gemeinde hat mit Zustimmung des Landkreises die genutzten Räumlichkeiten mit einer separaten Heizungsanlage ausgestattet. Das Heizhaus und die Turnhalle sind seit 2005 ungenutzt. Ein Teil des Erdgeschosses im Schulgebäude nutzte der Landkreis zwischenzeitlich als Lagerfläche. Es ist jetzt leerstehend.

 

Seit der Einstellung des Schulbetriebes bemüht sich der Landkreis, eine dauerhafte Nach-nutzung zu finden. Mehrfach hat der Landkreis dazu auch mit der Gemeinde Angern verhandelt und die Übernahme des Schulgrundstückes angeboten. Es erfolgten Verkaufspräsentationen der Liegenschaft auf der Internetseite des Landkreises sowie mehrere Presse-annoncierungen. Bis zum Stichtag 01.01.2013 scheiterten die Veräußerungsbestrebungen.

 

 

IV.

 

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 KVG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 4 a) der Hauptsatzung des Landkreises Börde trifft der Kreistag Verfügungen über das Vermögen. Dem Erinnerungswert in Höhe von einem Euro wird für das Schulgebäude nebst Anbau, das Heizhaus und die Turnhalle in Angern zugestimmt

 

Zum Stichtag 01.01.2013 erklärt der Kreistag, dass der Landkreis Börde die Gebäude für eigene Verwaltungsaufgaben auch künftig nicht mehr benötigt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 „Kommunalfinanzen und kommunale Wirtschaft“, zu stellen.

 


Anlagen:

 

- keine -