Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Der Leitfaden zur Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens des Landkreises Börde wurde dem Lenkungsausschuss am 10.06.2009 vorgestellt und durch diesen bestätigt.
Der Leitfaden legt die Rahmenbedingungen für die Bewertung des unbeweglichen Vermögens des Landkreises für die Eröffnungsbilanz fest.
Die vorliegende Erste Änderung des Leitfadens vom April 2016 ergänzt bzw. aktualisiert den bestehenden Leitfaden.
Auf der Grundlage des vorliegenden Leitfadens wurden die Entscheidungsvorschläge für die Bewertung von drei Objekten mit einem Euro erarbeitet. Der Landkreis benötigt diese Objekte nicht für seine Aufgabenerfüllung, die Objekte sollen veräußert werden. Für die abweichende Bewertung und Erfassung in der Eröffnungsbilanz sind der Beschluss des Kreistages und die Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt notwendig.
Anlagen:
1 Leitfaden zur Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens des Landkreises Börde (Stand März 2009) 2 Erste Änderung zum Leitfaden zur Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens des Landkreises Börde (Stand Mai 2016) 3 Lesefassung des Leitfadens
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