Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Börde wählt
Frau/Herrn ………………….. zur/m „Ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages“.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag wählte mit Beschluss Nr. 2014/BKT/0006 auf Vorschlag der Fraktion der SPD Frau Waltraud Wolff zur „Ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistages“.
Zum 31.05.2016 legte Frau Waltraud Wolff ihr Kreistagsmandat nieder.
Die/Der „Erste stellvertretende Vorsitzende des Kreistages“ ist daher neu zu wählen.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) wählt die Vertretung aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.
Laut § 3 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde sind zwei Stellvertreter zu wählen. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster stellvertretender Vorsitzender des Kreistages“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Kreistages.
Wahlen werden gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zieht. Leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder bei denen mehr als eine Stimme für einen Bewerber abgegeben wurden, sind ungültig.
Anlagen:
- keine -
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