Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/FB3/0317  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen (Entschädigungssatzung für Integrationslotsen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
10.08.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/FB3/0317)
Anlagen:
Entschädigungssatzung Integrationslotsen
Anlage 2 - Integrationslotsenrichtlinie - MBl-2015_748

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand 06.07.2016) beigefügte „Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen (Entschädigungssatzung für Integrationslotsen)“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde nutzt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)“ RdErl. Des MI vom 26.11.2015 – 34.4-48002 (s. Anlage) die Möglichkeit, Fördermittel für das Projekt „Integrationslotsen im Landkreis Börde“ zu beantragen.

 

Aus Punkt 4.2 „Aufwandsentschädigung der Integrationslotsen“ der o. g. Richtlinie ergibt sich der Rahmen für die hier zum Beschluss vorliegende Entschädigungssatzung. Hierin heißt es: „Soweit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe einer gemäß § 35 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zu erlassenen Satzung im Wege einer monatlichen Pauschale für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen gezahlt wird, soll diese einen Betrag von bis zum 200,00 Euro monatlich nicht überschreiten“.

 

Nach § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat, wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Entgegen dem § 35 Abs. 1 KVG LSA erhalten die Integrationslotsen eine Aufwandsentschädigung, jedoch keinen Ersatz ihres entstandenen Verdienstausfalls. Dies ist damit begründet, dass die Tätigkeit ausschließlich in deren Freizeit ausgeführt werden soll und dadurch keine Verdienstausfallentschädigung gewährt werden muss.

 

Da lt. Richtlinie „(…) ein erhebliches Interesse des Landes am zügigen und möglichst flächendeckenden Einsatz ehrenamtlicher Betreuungskräfte“ besteht, soll das regionale Engagement mithilfe der Bestellung von entschädigungsberechtigten Integrationslotsen besondere Anerkennung erfahren.

 

Nach diesen Bestimmungen erfolgt eine angemessene Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale und wird perspektivisch auf die Weiterführung des Projektes „Integrationslotsen im Landkreis Börde“ im Jahr 2017 und der Verteilung der gesamten Fördermittel auf 12 Monate bereits jetzt mit einer Höhe von 120,00 Euro festgelegt. Die Finanzierung dieser Aufwandsentschädigung ist durch die Vollfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung über die o. g. Richtlinie gewährleistet. Der Landkreis muss demnach keine Eigenmittel beisteuern und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Entwurf der Entschädigungssatzung für Integrationslotsen (Stand 06.07.2016)

Anlage 2 - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtli-  

                 chen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie), RdErl. des MI

                 vom 26.11.2015 –   34.4-48002

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung Integrationslotsen (54 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Integrationslotsenrichtlinie - MBl-2015_748 (32 KB)