Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/BKT/0322  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
17.08.2016 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.08.2016 
gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"      
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
24.08.2016 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/BKT/0322)
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates
Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen
Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und Billigung des Lageberichtes
Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss
Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes
Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 SpkG-LSA (Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.

 

Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von

 

1.651.026.443,66 EUR,

 

die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von

 

1.282.590,39 EUR.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 4 SpkG-LSA am 14.06.2016 die Entlastung erteilt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Bericht des Verwaltungsrates

Anlage 2 – Erklärung des Ministeriums der Finanzen

Anlage 3 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und Billigung des Lageberichtes

Anlage 4 – Gewinnverwendungsbeschluss

Anlage 5 – Entlastung des Vorstandes

Anlage 6 – Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates (705 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen (515 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und Billigung des Lageberichtes (591 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss (642 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes (521 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2015 (4811 KB)