Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 SpkG-LSA (Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von
1.651.026.443,66 EUR,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
1.282.590,39 EUR.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 4 SpkG-LSA am 14.06.2016 die Entlastung erteilt.
Anlagen:
Anlage 1 – Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 – Erklärung des Ministeriums der Finanzen Anlage 3 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und Billigung des Lageberichtes Anlage 4 – Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 – Entlastung des Vorstandes Anlage 6 – Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2015
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