Der Kreistag wählt
gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr.2, 11 Abs.1 Satz 5 des
Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs.1 b) der “Satzung der
Kreissparkasse des Landkreises Ohrekreis (Ohrekreis-Sparkasse)“ und den §§ 35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung
für das Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) sowie dem Beschluss des Kreistages zu Vorlage Nr.
DI/015/2004 vom 07.07.2004 auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau
Elisabeth Engelbrecht
als
Vertreter der Gruppe der dem Kreistag angehörenden “weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates
der Ohrekreis-Sparkasse.
Der Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr.2, 11 Abs.1 Satz 5 des
Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4
Abs.1 b) der “Satzung der Kreissparkasse des Landkreises
Ohrekreis (Ohrekreis-Sparkasse)“ und den §§ 35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) sowie dem Beschluss des Kreistages zu Vorlage Nr.
DI/015/2004 vom 07.07.2004 auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau
Elisabeth Engelbrecht
als Vertreter der Gruppe der dem Kreistag angehörenden
“weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.einstimmig
Ablehnung:.keine
Enthaltung:.keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 0DI/057/2004 erhoben.