Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 020/066/2004  

 
 
Betreff: Umschuldung eines Kredites
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Webel
Federführend:Kämmerei   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
29.09.2004 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.10.2004 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (020/042/2004)

Der Kreistag ermächtigt den Landrat gemäß § 33 Abs

Der Kreistag ermächtigt den Landrat gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der Landkreisordnung zur Umschuldung des Kommunalkredites in Höhe von 2.492.871,85 EUR für die Finanzierung des Gymnasiumneubaus in Wolmirstedt unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

1. Zu der Entscheidung des Landrates ist die Zustimmung im Kreisausschuss am

    03.11.2004 einzuholen.

 

2. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigeren Zinssätzen zu nutzen, der

    neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 5,5 % nicht übersteigen.

 

3. Die Zinsfestschreibung ist für die Restlaufzeit des Darlehens bis zum

    30.12.2012 zu vereinbaren.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 08.10.2004 die Aufnahme eines Kommunalkredites zur Finanzierung des Gymnasiumneubaues in Wolmirstedt in Höhe von 7.700.000 DM (3.936.947,49 EUR) zu einem Zinssatz von 7,79 % mit einer Zinsbindung bis zum 14.11.2004 bei der Commerzbank beschlossen.

 

Nach dem Ablauf der Zinsbindung kann der Kredit zu günstigeren Konditionen umgeschuldet werden. Da im November 2004 kein Kreistag stattfindet und die Banken am 06.10.2004 noch keine Konditionen für die Umschuldung per 14.11.2004 bereitstellen können, wird der Landrat zur Entscheidung über die Umschuldung ermächtigt. Zu der Entscheidung des Landrates ist die Zustimmung des Kreisausschusses am 03.11.2004 einzuholen.

 

Der Landkreis erhält vom Land Sachsen-Anhalt für diesen Kredit Schuldendiensthilfe bis einschließlich 2012. Da die Schuldurkunde für diesen Kredit Bestandteil des Fördermittelbescheides ist, müssen alle Veränderungen durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Dazu werden die Angebote der Banken am 03.11.2004 zur Genehmigung eingereicht.