Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag stellt den durch die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2003 fest und beschließt 1. die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2003 2. die Verwendung des Jahresgewinns 3. die Entlastung der Betriebsleitung 1.
Feststellung des
Jahresabschlusses
in EUR 1.1.
Bilanzsumme.....................................................................
19.534.519,71 1.1.1.
Aktivseite
A.
Anlagenvermögen....................................................
2.078.104,76 B. Umlaufvermögen......................................................
16.202.202,56 C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
......
1.254.212,39 1.1.2.
Passivseite A.
Eigenkapital..............................................................
0,- B. Sonderposten für
Investitionspauschale.................
102.432,25 C.
Rückstellungen..........................................................
19.085.145,06 D.
Verbindlichkeiten......................................................
346.942,40 1.2.
Jahresgewinn
...................................................................
487.876,40 1.2.1.
Summe der Erträge...........................................................
7.818.014,45 1.2.2.
Summe der
Aufwendungen................................................
7.330.138,05 2.
Verwendung des Jahresgewinns Der Jahresgewinn in Höhe von 487.876,40 EUR wird
gemäß § 11 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zur Tilgung des
Verlustvortragens
verwendet.
3.
Entlastung der Betriebsleitung Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003
entlastet. Anlagen
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 (PwC Deutsche
Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg) Sachdarstellung, Begründung: Das
Eigenbetriebsrecht (§ 18 EigBG, § 6 EigVO) verpflichtet die Betriebsleitung für
den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang bestehendem Jahresabschluss sowie einen
Lagebericht aufzustellen. Bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden die eigenbetrieblichen und
handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht. Auf den
Vorschlag des Betriebsausschusses vom 26.01.04 (Vorlage Nr. V-102/04/EB,
Beschluss B-102/04/EB) wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Ohrekreis am 12.02.04 die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg mit der Wirtschaftsprüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2003 sowie mit der Prüfung nach §
53 Haushaltsgrundsatzgesetz (HGrG) beauftragt. Die
Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juni und Juli 2004 in den
Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt. Gegenstand
der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2003 und der
Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2003. Diese wurden
daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die
ergänzenden Regelungen der Satzung beachtet worden sind. Der Lagebericht wurde
zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht
und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes
vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt sind. Die
Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs,- Bewertungs-
und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Im Rahmen
der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes geprüft.
Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende
Bereiche: -
Kontrollumfeld des Eigenbetriebes -
Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Betriebsleitung -
Einrichtung von organisatorischen Maßnahmen durch die Betriebsleitung als
Reaktion auf die festgestellten Geschäftsrisiken -
Buchführungssystem und Management-Informationssystem -
Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. Der
Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Jahresgewinn in Höhe
von 487.876,40
EUR ab. Dabei beträgt die Rückstellung für die Kostenüberdeckung im Bereich der
Abfallgebührenwirtschaft 967.700 EUR und im Bereich der
Abfallentsorgungsanlagenwirtschaft 557.600 EUR. Der
Jahresgewinn 2003 wird für die Tilgung des Verlustvortrages (des nicht durch
Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrages) verwendet. In
Abweichung zu den Regelungen der EigVO LSA, die eine Anwendung des § 268 Abs. 3
HGB ausschließt, wurde in Übereinstimmung mit dem Erlass des Ministeriums des
Inneren des Landes Sachsen-Anhalt MI-LSA vom 16.03.2001 – 33.21-10200/00 und
dem Schreiben des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 02.04.2001 ein “nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ zum 31.12.2003 in Höhe von
1.254.212,39 EUR ausgewiesen. Die
Bilanzsumme zum 31.12.2003 beträgt 19.534.519,71 EUR. Die Prüfung
des Jahresabschlusses 2003 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der
Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und
vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes“. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar. Am
19.08.04 fand ein Abschlussgespräch in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes
mit der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Ohrekreis statt. Der
Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 31.12.2003 mit dem Lagebericht liegt als
Anlage 1 bei. Anlagen: |
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