Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen (Grundsatzbeschluss) zur Kreisgebietsreform  

 
 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 6.1 Beschluss:FRA/059/2004
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.10.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:45

Der Kreistag des Ohrekreises spricht sich für eine vorzeitige Fusion der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis im Jahre 2006 aus

Der Kreistag des Ohrekreises spricht sich für eine vorzeitige Fusion der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis im Jahre 2006 aus.

Auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung und Achtung sowie der gleichberechtigten und vertrauensvollen Partnerschaft sind die Voraussetzungen für eine Kreisfusion beider Landkreise zu schaffen.

Ein kreisübergreifendes, paritätisch besetztes Gremium, in dem alle Kreistagsfraktionen eingbunden werden und das unter dem Vorsitz der beiden Landräte steht, soll den Fusionsprozess beratend, mitgestaltend und koordinierend begleiten.

Eine Konzeption zur Kreisfusion ist zu erarbeiten, in dem der Status beider Landkreise, die Strategie der Fusion und die Ziele für die zukünftige Erfüllung kreislicher Aufgaben in einem gemeinsamen Landkreis darzustellen sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei allen Aufgabengebieten und in allen möglichen und geeigneten Rechtsformen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und mit dem Ziel der Erhöhung der Effizienz der Aufgabenerfüllung zu verfahren ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung dieser Fusion und der Erstellung des Konzeptes, die begonnenen Kooperationsbemühungen und die interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen und zu intensivieren. Eigene Vorhaben zur Reform der Verwaltungsorganisation sind beschleunigt abzustimmen. Entwürfe von Aufgabengliederungspläne, Verwaltungsstruktur- und Organisationsplänen und Stellenplänen sowie abgestimmte Verfahren zur Personalauswahl, Qualifikation und Stellenbesetzung sind zu erarbeiten.

Die Interessen von Wirtschaft, Aufgabenträgern der Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen sind in den Fusionsprozeß mit einzubeziehen, ebenso die Interessen der betroffenen Personalräte, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit den angrenzenden interessierten kommunalen Körperschaften sind Gespräche über eine Beteiligung am Kooperations- und Fusionsprozess zu führen.

Dem Kreistag ist regelmäßig über den Fortgang des Kooperations- und Fusionsprozess zu berichten.

 

Für die Bildung und die Arbeit des kreisübergreifenden Gremiums beschloss der Kreistag:

1.      Das Gremium trägt die Bezeichnung “Gemeinschaftsrat”.

2.      Der Gemeinschaftsrat besteht aus den Vorsitzenden der Kreistage und den Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistage der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis. Sie können sich vertreten lassen.

3.      Sitzungen des Gemeinschaftsrates sollen abwechselnd in den Landkreises Bördekreis und Ohrekreis stattfinden.

4.      Der Landrat des Landkreises, in dem die Sitzungen des Gemeinschaftsrates stattfinden, bereitet die Sitzungen des Gemeinschaftsrates vor und leitet sie.

5.      Die Landräte können sich vertreten lassen.

6.      Der Gemeinschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   .einstimmig

Ablehnung:      .keine

Enthaltung:      .keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: FRA/059/2004 erhoben.