Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag des
Ohrekreises spricht sich für eine vorzeitige Fusion der Landkreise Bördekreis
und Ohrekreis im Jahre 2006 aus. Auf der Grundlage der
gegenseitigen Anerkennung und Achtung sowie der gleichberechtigten und
vertrauensvollen Partnerschaft sind die Voraussetzungen für eine Kreisfusion
beider Landkreise zu schaffen. Ein kreisübergreifendes,
paritätisch besetztes Gremium, in dem alle Kreistagsfraktionen eingbunden
werden und das unter dem Vorsitz der beiden Landräte steht, soll den
Fusionsprozess beratend, mitgestaltend und koordinierend begleiten. Eine Konzeption zur
Kreisfusion ist zu erarbeiten, in dem der Status beider Landkreise, die
Strategie der Fusion und die Ziele für die zukünftige Erfüllung kreislicher
Aufgaben in einem gemeinsamen Landkreis darzustellen sind. Dabei gilt der
Grundsatz, dass bei allen Aufgabengebieten und in allen möglichen und
geeigneten Rechtsformen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und mit dem
Ziel der Erhöhung der Effizienz der Aufgabenerfüllung zu verfahren ist. Die Verwaltung wird
beauftragt, in Vorbereitung dieser Fusion und der Erstellung des Konzeptes, die
begonnenen Kooperationsbemühungen und die interkommunale Zusammenarbeit
fortzusetzen und zu intensivieren. Eigene Vorhaben zur Reform der
Verwaltungsorganisation sind beschleunigt abzustimmen. Entwürfe von
Aufgabengliederungspläne, Verwaltungsstruktur- und Organisationsplänen und
Stellenplänen sowie abgestimmte Verfahren zur Personalauswahl, Qualifikation
und Stellenbesetzung sind zu erarbeiten. Die Interessen von
Wirtschaft, Aufgabenträgern der Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Gruppen
und Organisationen sind in den Fusionsprozeß mit einzubeziehen, ebenso die
Interessen der betroffenen Personalräte, sowie die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Mit den angrenzenden
interessierten kommunalen Körperschaften sind Gespräche über eine Beteiligung
am Kooperations- und Fusionsprozess zu führen. Dem Kreistag ist
regelmäßig über den Fortgang des Kooperations- und Fusionsprozess zu berichten. Für die Bildung und die
Arbeit des kreisübergreifenden Gremiums beschloss der Kreistag: 1. Das Gremium trägt die Bezeichnung
“Gemeinschaftsrat”. 2. Der Gemeinschaftsrat besteht aus den Vorsitzenden
der Kreistage und den Vorsitzenden der Fraktionen der Kreistage der Landkreise
Bördekreis und Ohrekreis. Sie können sich vertreten lassen. 3. Sitzungen des Gemeinschaftsrates sollen
abwechselnd in den Landkreises Bördekreis und Ohrekreis stattfinden. 4. Der Landrat des Landkreises, in dem die Sitzungen
des Gemeinschaftsrates stattfinden, bereitet die Sitzungen des
Gemeinschaftsrates vor und leitet sie. 5. Die Landräte können sich vertreten lassen. 6. Der Gemeinschaftsrat kann sich eine
Geschäftsordnung geben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .einstimmig Ablehnung: .keine Enthaltung: .keine Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: FRA/059/2004 erhoben. |
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