Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl die als Anlage 1 aufgeführten zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben. Sachdarstellung, Begründung: Bei jedem Amtsgericht tritt auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (Anlage 2 Auszüge aus dem Gerichtsverfassungsgesetz) jedes vierte Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer. Zu den Verwaltungsbeamten sind durch Beschluss der Landesregierung vom 14.05.1996 bestimmt worden: c) die Landräte der Landkreise, in
deren Gebiet ein Amtsgericht seinen Sitz hat, d) für den Fall der Verhinderung eines
Landrates dessen allgemeiner Vertreter oder ein vom Landrat zu benennender
Beigeordneter oder Beamter des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Ausschuss hat nach den §§ 41 und
42 GVG die Aufgabe, über die gegen die Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen
erhobenen Einsprüche zu entscheiden und aus der berichtigten Vorschlagsliste
die Schöffen zu wählen. Die Vertrauenspersonen werden aus den
Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks ausgewählt. Die Vorbereitung der Wahl der
Vertrauenspersonen obliegt der Verwaltung des Landkreises. Der Kreistag des
entsprechenden Landkreises wählt zehn Vertrauenspersonen für jedes Amtsgericht.
Zur Wahl ist eine Mehrheit von zwei
Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG)
erforderlich. Für die Vertrauenspersonen gelten die Voraussetzungen nach den §§
32 – 35 GVG entsprechend. Sie können aber auch der Vertretungskörperschaft
angehören, die sie wählt. Gewählte Mitglieder des
Wahlausschusses Amtsgericht Haldensleben 1. Frau Karina Müller An der Beber 13 39343 Bebertal Rechtsanwalts- und Notargehilfin;
z.Zt. Elternjahr 039062/264 2. Frau Kathrin Pinkernelle Ramstedter Straße 18a 39326
Zielitz Straßenbahnfahrerin
in Magdeburg 039208/27278 3. Herr Karl Martin Kuntze Zu den Lehmkuhlen 11 a 39326
Colbitz, OT Lindhorst Dipl.
Lehrer 039207/81820 4. Herr Bodo Zeymer Bülstringer Straße 52 39340
Haldensleben Lehrer 0391/567-3664 5. Frau Brigitte Kalau Rolandstraße 22 39340
Haldensleben Mitarbeiterin
SPD-Bürgerbüro 03904/71485 0171/7013322 6. Frau Heide Schüler Th.-Müller Straße 16 39646
Oebisfelde Rentnerin 039002/44656 7. Herr Gisbert Frosch Stadtweg 8 39167
Irxleben Rentner 039204/60686 8. Herr Gerhard Schmidt Mühlenstraße 11 Niedere
Börde / OT Dahlenwarsleben Rentner 039202/6202 9. Herr Raimund Kreuz Rosa-Luxemburg-Straße 10 39326
Wolmirstedt Rentner 039201/21318 10. Herr Detlef Großmann Rätzlinger Straße 10A 39359
Kathendorf Unternehmer 039057/2473 |
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