Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag wählt gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl aus dem aufgeführten Personenkreis (Anlage 1) 4 Personen für die
Vorschlagsliste an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt aus. Sachdarstellung, Begründung: Der Landkreis Ohrekreis ist vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Schriftsatz vom 15.04.2004 aufgefordert worden, eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter bis zum 30. September 2004 einzureichen, da gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Kreise und kreisfreien Städte in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste aufzustellen haben. Gemäß § 25 VwGO werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für vier Jahre gewählt. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes
hat die Zahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, gemäß
§§ 27, 34 VwGO bestimmt. Die Aufteilung dieser Zahl auf die zugehörigen
Landkreise und kreisfreien Städte erfolgte auf der Grundlage der
Bevölkerungszahlen und vorbehaltlich der Zustimmung des noch zu bildenden neuen
Wahlausschusses. Die Zahl der Personen, die in die
Vorschlagsliste des Landkreises Ohrekreis aufzunehmen sind, wurde gemäß § 28
Satz 2, 3 i.V.m. § 34 VwGO mit 4 ehrenamtlichen Richterinnen /
Richtern festgesetzt. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste
bedarf gemäß § 28 Sazt 4 VwGO der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der
gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der
kreisfreien Stadt. Die Vertretungskörperschaft des Landkreises ist gemäß § 33
Abs. 1 Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA; Anlage 2) der Kreistag. Die Voraussetzungen, die Person des
Bewerbers für dieses Ehrenamt betreffend, sind in den §§ 20 – 24 und 28 VwGO
festgeschrieben (siehe Anlage 3). Eine besondere Vorschrift, die die
Voraussetzungen eines Bewerbers als ehrenamtlicher Richter für das
Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgericht abgrenzend regelt, besteht
nicht. Die Verwaltung überprüfte daher
lediglich den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen entsprechend § 22 VwGO. Die Kandidaten unterzeichneten eine
vom Oberverwaltungsgericht vorbereitete Erklärung, die die Ausschlussgründe
gemäß §§ 21 und 22 VwGO zum Inhalt hat, sowie eine Versicherung, dass sie nicht
im Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR gestanden haben, auch kein
Inoffizieller Mitarbeiter waren bzw. niemals Inoffizieller Mitarbeiter des
Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei waren. Unter diesen Voraussetzungen wurden
die Bewerber, ihre Wünsche berücksichtigend, in die Vorschlagsliste (Anlage 1)
für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. Anzumerken wäre, eine Bewerberin, die
in die Vorschlagsliste aufgenommen wurde, war bereits als ehrenamtliche
Richterin tätig. Anlage 1 1. Frau Christiane Zimper Am Graben 14 a * Jahrgang
1958 39326
Rogätz 2. Herr Gerald Wagenschein Eichenweg 1 Jahrgang
1949 39326
Hermsdorf Gas-
u. Wasserinstallateurmeister 3. Herr Roland Hiller Bleicher
Weg 19 Jahrgang
1948 39326
Niedere Börde, OT Jersleben Dipl.
Agraringenieur 4. Herr Jörg Bohne Habichtweg
4a Jahrgang 1953 39167
Niederndodeleben Wartungsmech.
f. EDV, Kundendienstspezif. EDVA 5. Herr Lutz Lauenroth
Haldensleberstr. 9 Jahrgang 1961 39345 Hasselburg
Handwerksmeister 6. Frau Heike Nieter Dorfstr.
91 A Jahrgang 1962 39343
Ackendorf
Dipl. Bankbetriebswirt 7. Herr Karl-Martin Kuntze Zu den Lehmkuhlen
11 a Jahrgang 1948 39326 Colbitz,
OT Lindhorst
Dipl.-Lehrer 8. Herr Henning Malsch Lindenbreite
5 Jahrgang 1944 39326
Wolmirstedt
Meister
Legende: * ,
die mit einem Stern Gekennzeichneten waren bereits ehrenamtliche Richter/innen |
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