Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau
Vorsitzende Kaatz verpflichtete Frau Elisabeth Engelbrecht, Frau Roswitha
Schulz, Herrn Hans-Werner Kraul und Herrn Friedrich Rolapp auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß §
40 Abs. 2 der Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt und wies im Besonderen auf
den §
21 “Ehrenamtliche Tätigkeit” sowie die §§
30 und 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt hin, wo es um die
Pflichten der ehrenamtlich Tätigen bzw. um Mitwirkungsverbote geht, wenn die Entscheidung
ihn selbst oder jemanden aus der Verwandtschaft betrifft. |
||||||||||||||||||||||||