Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 010/059/2004  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Webel
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
29.09.2004 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.10.2004 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (010/045/2004)

Der Kreistag beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse für das Haushaltsjahr 2003

Der Kreistag beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse für das Haushaltsjahr 2003.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 5 i.V.m. § 26 Abs.5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) vom 13.07.1994 (GVBl LSA S. 823) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.12.2002 (GVBi LSA S. 447) (Auszug Anlage 1) ist die Vertretung des Gewährträgers der Kreissparkasse zuständig für die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse.

 

Der Verwaltungsrat der Ohrekreis-Sparkasse hat auf seiner zweiten Sitzung am 06.07.2004 die “Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Lageberichts und Verwendung des Bilanzgewinns” (Beschluss Verwaltungsrat Ohrekreis-Sparkasse Nr. 4/2004, Anlage 2) und in seiner zweiten Sitzung 06.07.2004 die “Entlastung des Vorstandes” (Beschluss Verwaltungsrat Ohrekreis-Sparkasse Nr.5/2004, Anlage 3) jeweils für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen.

 

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt/ Sparkassenaufsicht hat per Verfügung vom 06. Juli 2004, Aktenzeichen 34/10778 (Anlage 4), bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Entlastung des Vorstandes der Ohrekreis-Sparkasse für den Jahresabschluss 2003 bestanden.