Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landkreis Ohrekreis schließt mit dem Straßenbauamt Magdeburg (zu 1.u.2.) bzw. der Stadt Wolmirstedt (zu 3.) nachstehende Umstufungsvereinbarungen: 1.Zur
Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße B 189 (alt) zwischen den
Netzknoten 3735 053 und 3735 009 (Bauernweg) einschl. vorhandenem Radweg zur
Kreisstraße K 1177 bzw. K 1171 entsprechend beigefügter Straßenübersicht in der
Länge von 4000 m mit Wirkung vom 01.01.2005. 2.Zur
Abstufung einer Teilstrecke der Landesstraße L 44 (alt) zwischen den
Netzknoten 3735 008 (Samsweger Straße und 3735 055 (Auffahrt zur Bundesstraße B
189n, RFB Stendal) zur Kreisstraße K 1177 einschl. Radweg entsprechend
beigefügter Straßenübersicht in der Länge von 1206 m mit Wirkung vom
01.01.2005. 3.Zur
Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße K 1167 (alt) zwischen den
Netzknoten 3735 007 (Jersleber Straße) und 3735 055 (Auffahrt zur Bundesstraße
B 189n, RFB Stendal) zur Gemeindestraße der Stadt Wolmirstedt entsprechend
beigefügter Straßenübersicht in der Länge von 1299 m mit Wirkung vom
01.01.2005. Sachdarstellung, Begründung: Umstufung von Straßen im Zuge des
Neubaus der Bundestraße B 189 n - Ortsumgehung Wolmirstedt - 1.
Abstufung einer Teilstrecke der Bundesstraße B189 alt
zur Kreisstraße K 1177 bzw. K 1171 2.
Abstufung einer Teilstrecke der Landesstraße L 44 alt
zur Kreisstraße K 1177 3.
Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße K 1167 alt
zur Gemeindestraße der Stadt Wolmirstedt Begründung zum Beschlussvorschlag Die Abstufungen sind bedingt durch die
straßenbauliche Realisierung der Ortsumgehung Wolmirstedt als Bundesstraße B
189 n. Im Zuge der hieraus resultierenden
veränderten Verkehrsbedeutungen verschiedener Straßen in den Gebieten der
Gemeinden Wolmirstedt und Barleben werden die o.g. Straßenteilstrecken als
Bundesstraße, Landesstraße sowie als Kreisstraße entbehrlich und sind entsprechend
der verbleibenden Verkehrsbedeutung nach Landesrecht (§ 3 Abs. 1 Straßengesetz
des Landes Sachsen-Anhalt – StrG LSA) als Kreisstraßenabschnitte (1. und 2. )
sowie als Gemeindestraße (3.) zu klassifizieren und in die jeweilige
Baulastträgerschaft zu überführen. Anmerkung: RFB = Richtungsfahrbahn Anlagen: 1.
Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (bisheriger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch das Straßenbauamt
Magdeburg, Freiligrathstraße 7, 39108 Magdeburg und dem Landkreis Ohrekreis, Gerikestraße
104, 39340 Haldensleben (künftiger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch den Landrat, Herrn
Webel über die Abstufung einer Teilstrecke
der Bundesstraße B189 alt im Gebiet der Gemeinde Barleben und im Gebiet der
Gemeinde Wolmirstedt 2.
Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (bisheriger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch das Straßenbauamt
Magdeburg, Freiligrathstraße 7, 39108 Magdeburg und dem Landkreis Ohrekreis, Gerikestraße
104, 39340 Haldensleben (künftiger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch den Landrat, Herrn
Webel über die Abstufung einer Teilstrecke
der Landesstraße L 44 im Gebiet der Gemeinde Wolmirstedt 3.
Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (bisheriger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch das Straßenbauamt
Magdeburg, Freiligrathstraße 7, 39108 Magdeburg und dem Landkreis Ohrekreis, Gerikestraße
104, 39340 Haldensleben (künftiger
Träger der Straßenbaulast) vertreten durch den Landrat, Herrn
Webel über die Abstufung einer Teilstrecke
der Kreisstraße K 1167 im Gebiet der Gemeinde Wolmirstedt (Vereinbarungstext liegt nur in Papier
vor) Karte mit Straßenverlauf liegt
ebefalls nur in Papier vor. |
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