I. Der
Kreistag bestimmt gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr.2, 11 Abs.1 Sätze 1 bis 4 des
Sparkas-sengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4
Abs.1 b) der “Satzung der Kreissparkasse des Landkreises Ohrekreis
(Ohrekreis-Sparkasse)“ die Zahl der “weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates,
die aus der Mitte des Kreistages zu wählen sind, mit “sechs“.
II. Der
Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs.2 Nr.2, 11 Abs.1 Sätze 1 bis 4 des
Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4
Abs.1 b) der “Satzung der Kreissparkasse des Landkreises Ohrekreis
(Ohrekreis-Sparkasse)“ und den §§ 35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) sowie dem Beschluss zu Ziffer I. dieser
Beschlußvorlage nachfolgend benannte Personen als “weitere Mitglieder“ des
Verwaltungsrates :
1. als “weitere
Vertreter“, die dem
Kreistag angehören
:
a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU :
Herrn
Norbert Eichler,
Herrn
Dr. Victor Fostitsch,
Herrn
Gisbert Frosch,
Herrn
Ralf Geisthardt.
b) auf Vorschlag der Fraktion der PDS :
Frau
Roswitha Schulz ,
c) auf Vorschlag der Fraktion der SPD :
Herrn
Gerold Buß,
2. als “übrige weitere Vertreter”, die nicht dem Kreistag
angehören :
a) auf Vorschlag der Fraktion der
PDS/SPD:
(Losentscheid)
Frau Sabine Wojzeschinski
b) auf Vorschlag der Fraktion der FUWG/GRÜNE:
Herrn Klaus Busse,
c) auf Vorschlag der Fraktion der FDP:
Herrn
Dr. Thomas Schultze.