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Landkreis Börde erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Aviärer Influenza

Im Landkreis Börde ist am 22. Oktober 2025 der Verdacht auf das Vorliegen der hochpathogenen Aviären Influenza (klassische Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde daher eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt und unverzüglich umzusetzen ist.

Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung:

  1. Wer im Gebiet des Landkreises Börde Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten hält, hat diese entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und wasserdichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern besteht.
  2. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel, wie Ausstellungen, Märkten oder Schauen, ist im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Börde verboten.
  3. Akut erkranktes oder plötzlich verendetes Geflügel ist dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde unverzüglich und tagaktuell zu melden.

Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Landkreis Börde weist darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen.

Landrat Martin Stichnoth appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis, die angeordneten Maßnahmen gewissenhaft umzusetzen und die Biosicherheitsvorgaben strikt einzuhalten: „Nur durch gemeinsames und verantwortungsbewusstes Handeln können wir verhindern, dass sich das Virus in Hausgeflügelbeständen weiter ausbreitet.“

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier: www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekanntmachungen

Останнє оновлення: 27.10.2025 09:58 Uhr