Volltext
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.