Volltext
Wenn Sie Ihren Reisepass verlieren oder wiederfinden, müssen Sie dies melden. Das gilt auch, wenn Ihnen der Reisepass gestohlen wird.
Gebühren
Keine.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
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Meldung wegen Wiederauffinden