Landkreis Börde - Behindertenbeauftragte
Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Die kommunale Behindertenbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen auf kommunaler Ebene.
Sie setzt sich dafür ein, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, und arbeitet daran, Barrieren abzubauen sowie die Inklusion zu fördern.
Die Beauftragte unterstützt dabei, dass die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gewahrt bleiben.
Zielgruppe
- Menschen mit Behinderungen
- Angehörige und Betreuer von Menschen mit Behinderungen
- Organisationen, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten
Die Behindertenbeauftragte übernimmt folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung: Sie berät Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige sowie die Verwaltung in allen Fragen rund um das Leben mit einer Behinderung. Dies umfasst unter anderem Informationen zu Barrierefreiheit, Teilhabe, Mobilität und rechtlichen Ansprüchen.
- Ansprechpartner für Beschwerden: Die Behindertenbeauftragte nimmt Anliegen und Beschwerden entgegen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, und setzt sich für deren Lösung ein.
- Vermittlung zwischen Behörden und Bürgern: Sie vermittelt zwischen den betroffenen Personen und den zuständigen Stellen, um bei Fragen oder Problemen zu unterstützen.
- Förderung von Barrierefreiheit: Die Behindertenbeauftragte setzt sich aktiv für den Abbau von baulichen, technischen, digitalen und kommunikativen Barrieren im öffentlichen Raum ein und begleitet Planungsprozesse, um eine barrierefreie Infrastruktur im Landkreis zu fördern.
- Förderung der Inklusion: Die Behindertenbeauftragte setzt sich für die aktive Gestaltung von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, in Beruf und Kultur ein.
- Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit: Sie klärt über die Belange von Menschen mit Behinderungen auf, organisiert Veranstaltungen und arbeitet an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
- Interessenvertretung: Die Behindertenbeauftragte wirkt bei kommunalen Entscheidungen mit, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, um ihre Teilhabe und Inklusion zu verbessern.
- Netzwerkaufbau und Zusammenarbeit: Sie pflegt den Austausch mit sozialen Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, Vereinen und weiteren Akteuren, die im Bereich Behinderung tätig sind.
- Umsetzung von Gesetzen: Mitwirkung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und nationaler Gesetze (z.B. BGG, BGG LSA) und anderer Gesetze auf kommunaler Ebene.
Das Angebot der Behindertenbeauftragten ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen, je nach individuellen Wünschen.