Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: 4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis
Datum: Do, 21.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Schloss Hundisburg / Haus des Waldes
Ort: Hundisburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls zum Umwelt- und Wirtschaftsausschuss vom 31.03.2005      
Ö 3  
Beschlussvorlagen      
Ö 3.1  
Haushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2005 (Verfasser : Bäker Verfasser 2: Bredthauer)
020/128/2005  
Ö 3.2  
Neuorganisation der Kreisverwaltung (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/142/2005  
Ö 3.3  
Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/143/2005  
Ö 3.4  
Bildung des Eigenbetriebes "Straßenbau und -unterhaltung" (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/144/2005  
Ö 3.5  
Bestellung der Betriebsleitung und Bildung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes "Straßenbau und -unterhaltung" (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/145/2005  
    VORLAGE
    1

 

1.   Der Kreistag bestimmt gemäß § 8 Abs.2 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf;

Stand : 08.04.2005) folgende Mandatsträger als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” :

 

            a)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

b)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

c)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

d)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

            e)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

f)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

g)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

h)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

i)           Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

j)           Frau/Herrn Abg.                                                          ,

 

k)          Frau/Herrn Abg.                                                          .

 

 

2.   Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

 

3.   Der Kreistag bestellt gemäß § 8 Abs.3 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf;
Stand : 08.04.2005) auf Vorschlag des Personalrates der Kreisverwaltung Ohrekreis als Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” Beschäftigten und Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” :

 

            a)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

            b)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

            c)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

 

4.   Die Bestellungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” zu bildenden Personalvertretung.

 

 

- 3 -

 

 

5.   Gemäß § 5 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf; Stand : 08.04.2005) bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat jeweils mit Wirkung vom 1. Juni 2005 und auf Widerruf

 

a)  Frau Karin Neuendorf

 

als Erste Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” und

 

b)  Frau Helga Steinig

 

als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

 

6.   Die Bestellungen nach Ziffer 5. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhal-tung”.

 

 

   
    21.04.2005 - 4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis
    Ö 3.5 - ungeändert beschlossen
   

 

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

   
    27.04.2005 - 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
    Ö 4.5 - zur Kenntnis genommen
    1

 

1.   Der Kreistag bestimmt gemäß § 8 Abs.2 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf;

Stand : 08.04.2005) folgende Mandatsträger als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” :

 

            a)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

b)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

c)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

d)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

            e)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

f)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

g)         Frau/Herrn Abg.                                                          ,

h)          Frau/Herrn Abg.                                                          ,

i)           Frau/Herrn Abg.                                                          ,

j)           Frau/Herrn Abg.                                                          ,

k)          Frau/Herrn Abg.                                                          .

 

2.   Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

3.   Der Kreistag bestellt gemäß § 8 Abs.3 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf;
Stand : 08.04.2005) auf Vorschlag des Personalrates der Kreisverwaltung Ohrekreis als Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” Beschäftigten und Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” :

 

            a)         Frau/Herrn                                                                   ,

            b)         Frau/Herrn                                                                   ,

            c)         Frau/Herrn                                                                   ,

 

4.   Die Bestellungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” zu bildenden Personalvertretung.

 

5.   Gemäß § 5 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ (Entwurf; Stand : 08.04.2005) bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat jeweils mit Wirkung vom 1. Juni 2005 und auf Widerruf

 

a)  Frau Karin Neuendorf

als Erste Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” und

 

b)  Frau Helga Steinig

als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

6.   Die Bestellungen nach Ziffer 5. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   11

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

   
    04.05.2005 - 4. WP Kreistag Ohrekreis
    Ö 5.5 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0DI/110/2005   
    1

 

1.   Der Kreistag bestimmte gemäß § 8 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ folgende Mandatsträger als Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”:

 

            a)         Herrn Abg.       Bernhard Niebuhr,

b)         Herrn Abg.       Peter Bär,

c)          Herrn Abg.       Peter Schorlemmer,

d)          Herrn Abg.       Manfred Behrens,

            e)         Herrn Abg.       Bernd Langkitsch,

f)          Frau Abg.        Doreen Martynka,

g)         Herrn Abg.       Hans-Jürgen Fischer,

h)          Herrn Abg.       Jochen Dettmer,

i)           Herrn Abg.       Hans-Eike Weitz,

j)           Herrn Abg.       Dr. Jürgen Schrader,

k)          Herrn Abg.       Rudolf Lange.

 

2.   Die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

3.   Der Kreistag bestellte gemäß § 8 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 4 Abs.1 und 2 der ‚Satzung für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ auf Vorschlag des Personalrates der Kreisverwaltung Ohrekreis als Vertreter der beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” Beschäftigten und Mitglieder des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”:

 

            a)         Herrn   Werner Folkens,

            b)         Frau     Vera Kaiser,

            c)         Herrn   Martin Stichnoth,

 

4.   Die Bestellungen gemäß Ziffer 3. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beim Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” zu bildenden Personalvertretung.

 

5.   Gemäß § 5 des Eigenbetriebsgesetzes und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der ‚Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung”’ bestellte der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat jeweils mit Wirkung vom 1. Juni 2005 und auf Widerruf

 

a)      Frau Karin Neuendorf

als Erste Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” und

 

b)  Frau Helga Steinig

      als Betriebsleiterin des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

6.   Die Bestellungen nach Ziffer 5. erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtswirksamen Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung”.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      1

Enthaltung:      2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 0DI/110/2005 erhoben.

Ö 3.6  
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Straßenunterhaltung (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/146/2005  
Ö 3.7  
Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis (Verfasser : Bredthauer)  
Abf/148/2005  
Ö 3.8  
Entsorgungsvertrag Landkreis Ohrekreis ./. Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH (Verfasser : Bredthauer)  
Abf/149/2005  
Ö 3.9  
Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt (Verfasser : Bredthauer)  
Enthält Anlagen
Abf/150/2005  
Ö 3.10  
Änderung der Abfallentsorgungssatzung (Verfasser : Neuendorf, Ingo)  
Enthält Anlagen
Abf/151/2005  
Ö 3.11  
Änderung der Abfallgebührensatzung (Verfasser : Neuendorf, Ingo)  
Enthält Anlagen
Abf/152/2005  
Ö 3.12  
Stellungnahme zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (Verfasser : Bredthauer)  
0DI/147/2005  
Ö 4     Anträge, Anfragen und Anregungen      
Ö 4.1  
mdl. Information Anhörung gemäß Pkt. 7 Abs. 5 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Ohrekreis vom 07.08.2001      
Ö 5  
Schließung der Sitzung