Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der
Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte “Konzeption für die Durchführung
der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005” (Stand :
11.04.2005).
Sachdarstellung, Begründung: Aufgrund
der notwendigen Schließung der Deponien Haldensleben und Loitsche zum
31.05.2005 und der Behandlung der Abfälle zur Beseitigung in der Anlage des Fa.
Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH ab dem 01.06.2005 sowie aufgrund der
Veränderung von rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedarf die
Konzeption für die Abfallentsorgung, die der Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 2005 – 2007 zugrundegelegt worden ist, einer umfassenderen
Überarbeitung. Die
Konzeption soll einerseits Interessen der Bürger und der gewerblichen
Wirtschaft sowie andererseits den Belangen des Landkreises als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Rechnung tragen. Im Hinblick
auf die besondere Bedeutung der Abfallentsorgung für die Einwohner des
Landkreises hat sich die Verwaltung entschlossen, die beigefügte
Entsorgungskonzeption ab dem 01.06.2005 dem Betriebsausschuss
“Abfallentsorgung”, dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, dem Kreisausschuss
und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Konzeption
ist Grundlage für weitere durch den Kreistag zu treffende Entscheidungen zu = Vorlage-Nr. Abf/149/2005 “Entsorgungsvertrag Landkreis Ohrekreis
./. Abfallentsorgungs- gesellschaft “Untere Ohre” mbH, = Vorlage-Nr. Abf/150/2005 “Benutzungsordnung für die Umladestation
Wolmirstedt”, = Vorlage-Nr. Abf/151/2005 “Änderung der Abfallentsorgungssatzung”, = Vorlage-Nr. Abf/152/2005 “Änderung der Abfallgebührensatzung”. Die
Entsorgungskonzeption ist im Grundsatz mit der Kreisverwaltung Bördekreis abgestimmt,
trägt jedoch den besonderen Bedingungen des Landkreises Ohrekreis Rechnung. Dez. I Haldensleben,
11.04.2005 Bre/Bre Konzeption für die Durchführung der
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis
ab dem 01.06.2005
1. Voraussichtlich
im Landkreis Ohrekreis ab 01.06.2005 anfallende Abfälle nach Herkunft, Arten
und Mengen nach Prognose-Durchschnittsberechnungen (2005 – 2007):
- 2 - 2. Organisation der Entsorgung a) Abfälle aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der
Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken
und aus Einrichtungen - Entsorgung im “Ident-System” -
(11.311,89 t/a) werden im Auftrage des Landkreises
durch die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre” mbH = im
“Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt und = unmittelbar
zur Behandlungsanlage der Fa. Müllheizkraftwerk Rothensee (mhkw) GmbH zur
Entsorgung angeliefert. b) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen - Entsorgung im “ECO-System” -
(192,87 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die
Fa. AEG mbH = im
“Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt sowie = in
optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar
zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und = zu
einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert,
zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und
zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert. c) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen - Entsorgung im “MGB-System” -
(632,48 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die
Fa. AEG mbH = im
“Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt sowie = in
optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar
zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und = zu
einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert,
zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und
zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert. d) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen - Entsorgung aus “Kleinanlieferungen
bis 200 kg” - (2.000,00 t/a) werden im Auftrage des Landkreises
durch die Fa. AEG mbH in der Annahmestelle/Um-ladestation “Wolmirstedt”
angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten
zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. e) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung
von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen - Entsorgung aus “Kleinanlieferungen bis 200 kg” - (2.500,00 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Sortier-/Verwertungsanlage Wolmirstedt der Fa. AEG mbH angenommen und der weiteren Verwertung zugeführt. f) Abfälle aus
privaten Haushaltungen : Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung
von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus
Einrichtungen (3.442,41 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH = bei Bedarf im
“Holsystem” (“Klappkarten-System”) gesammelt, = zur
Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt
angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteile : 2005 : 40 %, 2006 : 42 %, 2007 : 44
%), = mit
den nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteilen zur
Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen
Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH
angeliefert. g) Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen : Sortierreste (AVV 191212) zur
Beseitigung aus Verwertungsanlagen (3.440,00 t/a) werden im Auftrage des Landkreises
durch die Fa. AEG mbH in der Umladestation Wolmirstedt angenommen,
zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und
zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. h) Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen : “gewerbliche Anlieferungen” gemäß
Positivkatalog “Umladestation” (3.014,00 t/a) werden im Auftrage des Landkreises
durch die Fa. AEG mbH in der Umladestation Wolmirstedt angenommen,
zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und
zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert. i) Abfälle
aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen : “ordnungswidrig abgelagerte Abfälle”
(382,42 t/a) werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH = bei Bedarf
gesammelt, = zur
Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt
angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteil : 10 %), = mit
dem nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteil (90 %) zur
Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen
Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH
angeliefert. j) Abfälle, die nach gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, jedoch nicht im Positivkatalog “Umladestation” aufgeführt und deshalb nicht auf der Umladestation Wolmirstedt angeliefert werden dürfen, werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH im Wege der Einzelfallentscheidung der weiteren Entsorgung zugeführt. k) Abfälle
aus privaten Haushaltungen : Abfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (Kühlgeräte, Elektrogeräte, PPK-Abfälle, Grünabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe) werden im Auftrage des Landkreises wie folgt gesammelt und
der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt : = Elektrogeräte : Sammlung
im “Hol-System” (“Klappkarten-System”) und Zufüh- rung zur Entsorgung durch die Fa.
AEG mbH, = Kühlgeräte : Sammlung im “Hol-System” (“Kappkarten-System”) und Zufüh- ung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt
durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa.
AEG mbH, (= Hinweis
: Mit Inkrafttreten des Elektro- und
Elektronikgesetzes wird sich die Organisation der Entsorgung von Elektro- und Kühlgeräten
ändern – vgl. Anlage A : “Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten,
Elektro- und Elektronikschrott”) = PPK.-Abfälle : Sammlung
im “Holsystem” und Zuführung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE
Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. Wertstoffzentrum
Magdeburg GmbH (Hinweis :Änderungen der Beauftragung sind möglich), = Grünabfälle : Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System”) und Zuführung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt
durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa.
AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich), = Bioabfälle : Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System” und Zuführung zur
Entsorgung durch die Fa. AEG mbH, = Schadstoffe : Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System”) und Zuführung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt
durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa.
AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich). 3. Umladestation Wolmirstedt /
“Kleinannahmestellen” a) Aufgrund
seiner Entsorgungspflichten hat der Landkreis zum Zeitpunkt der Schließung der
Deponie Haldensleben für die Ablagerung von Abfällen am 31.05.2005 für die
Anlieferung / Übergabe von Abfällen zur Beseitigung geeignete Anlagen als
“Umladestation” einzurichten bzw. umzugestalten und zu betreiben. b) Die Einrichtung einer Umladestation ist auf den Deponien und / oder auf dem Betriebshof der Eigengesellschaft Fa. AEG mbH möglich. Aus Gründen der räumlichen Nähe zu der auf dem Betriebshof
der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt-Elbeu eingerichteten Sortieranlage mit einer
Kleinannahmestelle und der hieraus sich ergebenden höheren Flexibilität und
Wirtschaftlichkeit zusammenhängender Betriebsabläufe wird die Umladestation auf
dem Betriebshof der Fa. AEG mbH eingerichtet. Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ab dem
01.06.2005 ein und betreibt eine Umladestation auf ihrem Betriebshof nach
Maßgabe der durch den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die
Umladestation Wolmirstedt” auf eigene Kosten. Soweit die Umladestationen der
Beseitigung von Abfällen dienen, die der Entsorgungspflicht der Landkreise
unterliegen, stellt die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte dem Landkreis die
hierauf entfallenden Kostenanteile als Entsorgerentgelte in Rechnung.
Einzelheiten sind in dem Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa.
AEG mbH zu regeln. c) Im
Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt sog.
“Kleinannahmestellen” = für
die Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen
(Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Umladestation und = für
die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushaltungen
(Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Sortieranlage. d) Die
Fa. AEG mbH wird nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages beauftragt, im eigenen
Namen und für eigene Rechnung = in
der Kleinannahmestelle der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus privaten
Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen, in der
Umladestation zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung
und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen, = in
der Kleinannahmestelle der Sortieranlage Abfälle zur Verwertung aus privaten
Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen zu
lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung
zuzuführen, = in
der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung
und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen, = hierfür
eigene Leistungsverhältnisse zu begründen und den Anlieferern für erbrachte
Entsorgungsentleistungen nach Maßgabe einer eigenen Kalkulation Rechnungen mit
Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen. Mit der eigenständigen
Rechnungslegung durch die Fa. AEG mbH können Anlieferer Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges
in Anspruch nehmen. Mit der Beauftragung der Fa. AEG mbH
wird eine nicht unerhebliche Entlastung des Landkreises/Eigenbetrieb
“Abfallentsorgung” von Verwaltungsaufgaben erwartet. Der Landkreis stellt der Fa. AEG mbH
die ihm für die Behandlung hiernach entsorgter Abfälle in der Anlage der Fa. mhkw
GmbH entstehenden Kosten in Rechnung. Der Landkreis wird seiner
öffentlich-rechtlichen Verantwortung dadurch gerecht, dass er sich in dem Entsorgungsvertrag Weisungsrechte und die Zustimmung zur Kalkulation der Fa. AEG mbH vorbehält. e) Aus
wirtschaftlichen Gründen wird der Landkreis bis auf Weiteres = den
Betrieb der Kleinannahmestellen auf den Deponien Haldensleben und Loitsche mit
Schließung der Deponien zum 31.05.2005 einstellen, = weitere Kleinannahmestellen im Kreisgebiet nicht einrichten
und betreiben. d) Im
Rahmen wirtschaftlicher Betrachtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
sind Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Kleinannahmestellen auf den Deponien
und die Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen im Kreisgebiet untersucht
worden : Hiernach führen die Kosten der
Umgestaltung und des Weiterbetriebes der Kleinannahmestelle auf der Deponie
Haldensleben unter Nutzung vorhandener Einrichtungen zu voraussichtlichen
durchschnittlichen Entsorgungskosten von umgerechnet 151,45 €/t. Die Einrichtungs- und Betriebskosten
an anderen Standorten werden erheblich höher sein. Demgegenüber sind die anteiligen
Kosten der Einrichtung und des Betriebes einer Kleinannahmestelle in der
Umladestation unter Berücksichtigung sich ergebender Synergieeffekte mit
voraussichtlich umgerechnet 101,53 €/t (netto) bzw. 117,77 €/t (brutto)
ermittelt worden. (Hinweis : Die Kalkulationen können
auf Wunsch vorgelegt bzw. eingesehen werden.) Im Hinblick auf die im Vergleich zu den bisher geforderten
Annahmeentgelten wesentlich erhöhten Entsorgungskosten ergibt sich ein erhöhtes
Risiko, dass die Kleinannahmestelle von Kleinanlieferern nicht oder in nicht in
dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wird. Eine geringere Inanspruchnahme
führt bei annähernd gleichen (Vorhalte-)Kosten zu einer spezifischen Erhöhung
der Entsorgungskosten. Mögliche Einnahmeverluste sind aus anderen Einnahmen zu
decken. Die Risiken verringerter Inanspruchnahme sind im Falle der Einrichtung
der Kleinannahmestelle in der Umladestation durch organisatorische, wirtschaftliche
und sonstige Maßnahmen zeitnah und angemessen auszugleichen. d) Darüber
hinaus werden im Kreisgebiet durch (Privat-)Unternehmer im Rahmen ihrer
(Verwertungs-)Anlagen mehrere Kleinannahmestellen für die Annahme / Behandlung
von Abfällen zur Verwertung betrieben. Nach Maßgabe der jeweiligen
Genehmigungen werden in diesen Kleinannahmestellen Abfälle zur Verwertung durch
Kleinanlieferer angenommen bzw. behandelt und umgeschlagen. Verbleibende
Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis anzudienen und auf die Umladestation
in Wolmirstedt anzuliefern. Der Landkreis hat keinen Einfluss
auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb dieser Kleinannahmestellen. Sie
unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Abfallbehörden. Unter Wahrung seiner Belange als Entsorgungsträger ist der
Landkreis aus Gründen der “Bürgerfreundlichkeit” an der Beibehaltung /
Vervollständigung eines “Netzes von (privat betriebenen) Kleinannahmestellen”
interessiert. Die
privat betriebenen Kleinannahmestellen sind und werden nicht Bestandteile der
durch den Landkreis errichteten öffentlichen Einrichtungen der
Abfallentsorgung. Die Schaffung eines Netzes von Kleinannahmestellen mit den
sich hieraus ergebenden Risiken wird den Erfordernissen des Marktes und dem
privat-gewerblichen Wettbewerb überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass
durch marktorientierte Preisbildung überzogene Annahmeentgelte vermieden
werden. Die Gefahr einer “Flucht aus der Mülltonne” besteht; sie
kann durch sachgerechte Preisbildung und kontinuierliche Überwachung der
Mengenentwicklung verringert werden. Der Landkreis schließt ordnungsrechtliche
Maßnahmen insoweit nicht aus. e) Der
Landkreis wird die weitere Entwicklung der im Rahmen von Kleinanlieferungen
angelieferten Abfallmengen und die Inanspruchnahme der Kleinannahmestellen
beobachten. Soweit sich aufgrund eines zusätzlichen Bedarfs die Notwendigkeit
der Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen durch den Landkreis ergibt, werden
die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten erneut überprüft. Im Auftrage Bredthauer Dezernent Anlage A : “Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikschrott” Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |