Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/148/2005  

 
 
Betreff: Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
5. ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Abfallentsorgung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/113/2005)

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte “Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis ab dem 01.06.2005” (Stand : 11.04.2005).

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Aufgrund der notwendigen Schließung der Deponien Haldensleben und Loitsche zum 31.05.2005 und der Behandlung der Abfälle zur Beseitigung in der Anlage des Fa. Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH ab dem 01.06.2005 sowie aufgrund der Veränderung von rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedarf die Konzeption für die Abfallentsorgung, die der Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2005 – 2007 zugrundegelegt worden ist, einer umfassenderen Überarbeitung.

 

Die Konzeption soll einerseits Interessen der Bürger und der gewerblichen Wirtschaft sowie andererseits den Belangen des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Rechnung tragen.

 

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Abfallentsorgung für die Einwohner des Landkreises hat sich die Verwaltung entschlossen, die beigefügte Entsorgungskonzeption ab dem 01.06.2005 dem Betriebsausschuss “Abfallentsorgung”, dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Konzeption ist Grundlage für weitere durch den Kreistag zu treffende Entscheidungen zu

=          Vorlage-Nr. Abf/149/2005        “Entsorgungsvertrag Landkreis Ohrekreis ./. Abfallentsorgungs-

gesellschaft “Untere Ohre” mbH,

=          Vorlage-Nr. Abf/150/2005        “Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt”,

=          Vorlage-Nr. Abf/151/2005        “Änderung der Abfallentsorgungssatzung”,

=          Vorlage-Nr. Abf/152/2005        “Änderung der Abfallgebührensatzung”.

 

 

Die Entsorgungskonzeption ist im Grundsatz mit der Kreisverwaltung Bördekreis abgestimmt, trägt jedoch den besonderen Bedingungen des Landkreises Ohrekreis Rechnung.

 


Dez. I                                                                                                   Haldensleben, 11.04.2005

                                                                                                            Bre/Bre

 

 

Konzeption für die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis

ab dem 01.06.2005

 

1.    Voraussichtlich im Landkreis Ohrekreis ab 01.06.2005 anfallende Abfälle nach Herkunft, Arten und Mengen nach Prognose-Durchschnittsberechnungen (2005 – 2007):

 

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im “Ident-System” -                                            

11.311,89 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im “ECO-System” -                                            

192,87 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung im “MGB-System” -                                            

632,48 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung aus “Kleinanlieferungen bis 200 kg” -                                             

2.000,00 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

     - Entsorgung aus “Kleinanlieferungen bis 200 kg” -

2.500,00 t / a

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

3.442,41 t / a

 

 

Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

Sortierreste (AVV 191212) zur Beseitigung aus Verwertungsanlagen

3.440,00 t / a

Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

“gewerbliche Anlieferungen” gemäß Positivkatalog “Umladestation” [1]

3.014,00 t / a

 

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen :

“ordnungswidrig abgelagerte Abfälle”

382,42 t / a

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen :

Abfälle, die nicht von der Entsorgung ausgeschlossen, jedoch nicht im Positivkatalog “Umladestation” aufgeführt sind

Nachweis gesonderter Entsorgungswege; ggf. Entgelt nach Aufwand

 

 

Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Abfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (Kühlgeräte, Elektrogeräte, PPK-Abfälle, Grünabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe)                 

Entsorgung in Anlagen Dritter

- 2 -

 

2.         Organisation der Entsorgung

 

            a)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im “Ident-System” - (11.311,89 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere Ohre” mbH

=         im “Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt und

=    unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. Müllheizkraftwerk Rothensee (mhkw) GmbH zur Entsorgung angeliefert.

 

            b)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im “ECO-System” - (192,87 t/a)

                        werden            im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         im “Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt sowie

=    in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und

=    zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert.

 

            c)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung im “MGB-System” - (632,48 t/a)

                        werden            im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         im “Holsystem” (“Touren-System”) gesammelt sowie

=    in optimierten Transporteinheiten zu einem Mengenanteil von ca. 80 % unmittelbar zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert und

=    zu einem Mengenanteil von ca. 20 % in der Umladestation angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der mhkw GmbH angeliefert.

 

            d)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung aus “Kleinanlieferungen bis 200 kg” - (2.000,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH in der Annahmestelle/Um-ladestation “Wolmirstedt” angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            e)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen

- Entsorgung aus “Kleinanlieferungen bis 200 kg” - (2.500,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Sortier-/Verwertungsanlage Wolmirstedt der Fa. AEG mbH angenommen und der weiteren Verwertung zugeführt.

 

 

f)   Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Sperrabfälle zur Verwertung/Beseitigung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (3.442,41 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         bei Bedarf im “Holsystem” (“Klappkarten-System”) gesammelt,

=    zur Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteile : 2005 : 40 %, 2006 : 42 %, 2007 : 44 %),

=    mit den nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteilen zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            g)         Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

Sortierreste (AVV 191212) zur Beseitigung aus Verwertungsanlagen (3.440,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            h)         Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen :

“gewerbliche Anlieferungen” gemäß Positivkatalog “Umladestation” (3.014,00 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

in der Umladestation Wolmirstedt angenommen, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

            i)          Abfälle aus privaten Haushaltungen/aus anderen Herkunftsbereichen :

“ordnungswidrig abgelagerte Abfälle” (382,42 t/a)

werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH

=         bei Bedarf gesammelt,

=    zur Sortierung/Verwertung in der Sortieranlage der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt angeliefert (Sortier-/Verwertungsanteil : 10 %),

=    mit dem nach Sortierung/Verwertung verbleibenden Beseitigungsanteil (90 %) zur Umladestation Wolmirstedt angeliefert, zwischengelagert, zu wirtschaftlichen Transporteinheiten zusammengestellt und zur Behandlungsanlage der Fa. mhkw GmbH angeliefert.

 

j)     Abfälle, die nach gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, jedoch nicht im Positivkatalog “Umladestation” aufgeführt und deshalb nicht auf der Umladestation Wolmirstedt angeliefert werden dürfen, werden im Auftrage des Landkreises durch die Fa. AEG mbH im Wege der Einzelfallentscheidung der weiteren Entsorgung zugeführt.

 

            k)         Abfälle aus privaten Haushaltungen :

Abfälle zur Verwertung aus der Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken, gewerblich genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen (Kühlgeräte, Elektrogeräte, PPK-Abfälle, Grünabfälle, Bioabfälle, Schadstoffe)

werden im Auftrage des Landkreises wie folgt gesammelt und der Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) zugeführt :

 

=         Elektrogeräte   :           Sammlung im “Hol-System” (“Klappkarten-System”) und Zufüh-

rung zur Entsorgung durch die Fa. AEG mbH,

 

 

=         Kühlgeräte                   :           Sammlung im “Hol-System” (“Kappkarten-System”) und Zufüh-

ung zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH,

 

(=       Hinweis                       :           Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes wird sich

die Organisation der Entsorgung von Elektro- und Kühlgeräten ändern – vgl. Anlage A : “Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikschrott”)

 

=         PPK.-Abfälle    :           Sammlung im “Holsystem” und Zuführung zur Entsorgung aus

dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. Wertstoffzentrum Magdeburg GmbH (Hinweis :Änderungen der Beauftragung sind möglich),

 

=         Grünabfälle                  :           Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System”) und Zuführung

zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich),

 

=         Bioabfälle                    :           Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System” und Zuführung zur

Entsorgung durch die Fa. AEG mbH,

 

=         Schadstoffe                 :           Sammlung im “Holsystem” (“Touren-System”) und Zuführung

zur Entsorgung aus dem Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt durch die Fa. RWE Umwelt Ost GmbH, aus dem übrigen Kreisgebiet durch die Fa. AEG mbH (Hinweis : Änderungen der Beauftragung sind möglich).

 

 

3.         Umladestation Wolmirstedt / “Kleinannahmestellen”

 

a)    Aufgrund seiner Entsorgungspflichten hat der Landkreis zum Zeitpunkt der Schließung der Deponie Haldensleben für die Ablagerung von Abfällen am 31.05.2005 für die Anlieferung / Übergabe von Abfällen zur Beseitigung geeignete Anlagen als “Umladestation” einzurichten bzw. umzugestalten und zu betreiben.

 

b)    Die Einrichtung einer Umladestation ist auf den Deponien und / oder auf dem Betriebshof der Eigengesellschaft Fa. AEG mbH möglich.

 

Aus Gründen der räumlichen Nähe zu der auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH in Wolmirstedt-Elbeu eingerichteten Sortieranlage mit einer Kleinannahmestelle und der hieraus sich ergebenden höheren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zusammenhängender Betriebsabläufe wird die Umladestation auf dem Betriebshof der Fa. AEG mbH eingerichtet.

 

Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ab dem 01.06.2005 ein und betreibt eine Umladestation auf ihrem Betriebshof nach Maßgabe der durch den Landkreis zu erlassenden “Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt” auf eigene Kosten. Soweit die Umladestationen der Beseitigung von Abfällen dienen, die der Entsorgungspflicht der Landkreise unterliegen, stellt die Fa. AEG mbH als beauftragte Dritte dem Landkreis die hierauf entfallenden Kostenanteile als Entsorgerentgelte in Rechnung. Einzelheiten sind in dem Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Fa. AEG mbH zu regeln.

 

c)    Im Auftrage des Landkreises richtet die Fa. AEG mbH ein und betreibt sog. “Kleinannahmestellen”

 

=    für die Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Umladestation und

 

=    für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushaltungen (Kleinanlieferungen bis 200 kg) in der Sortieranlage.

 

d)    Die Fa. AEG mbH wird nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages beauftragt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung

 

=    in der Kleinannahmestelle der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen, in der Umladestation zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen,

 

=    in der Kleinannahmestelle der Sortieranlage Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen bis 200 kg je Anlieferung (Kleinanlieferung) anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung zuzuführen,

 

=    in der Umladestation Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen anzunehmen zu lagern, umzuschlagen, zu befördern und der weiteren Behandlung und Entsorgung in der Anlage der Fa. mhkw GmbH zuzuführen,

 

=    hierfür eigene Leistungsverhältnisse zu begründen und den Anlieferern für erbrachte Entsorgungsentleistungen nach Maßgabe einer eigenen Kalkulation Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen.

 

Mit der eigenständigen Rechnungslegung durch die Fa. AEG mbH können Anlieferer

Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges in Anspruch nehmen.

 

Mit der Beauftragung der Fa. AEG mbH wird eine nicht unerhebliche Entlastung des

Landkreises/Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” von Verwaltungsaufgaben erwartet.

 

Der Landkreis stellt der Fa. AEG mbH die ihm für die Behandlung hiernach entsorgter

Abfälle in der Anlage der Fa. mhkw GmbH entstehenden Kosten in Rechnung.

 

Der Landkreis wird seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung dadurch gerecht, dass er

sich in dem Entsorgungsvertrag Weisungsrechte und die Zustimmung zur Kalkulation der Fa. AEG mbH vorbehält.

 

            e)         Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Landkreis bis auf Weiteres

 

=    den Betrieb der Kleinannahmestellen auf den Deponien Haldensleben und Loitsche mit Schließung der Deponien zum 31.05.2005 einstellen,

 

                        =          weitere Kleinannahmestellen im Kreisgebiet nicht einrichten und betreiben.

 

 

d)    Im Rahmen wirtschaftlicher Betrachtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sind Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Kleinannahmestellen auf den Deponien und die Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen im Kreisgebiet untersucht worden :

 

Hiernach führen die Kosten der Umgestaltung und des Weiterbetriebes der Kleinannahmestelle auf der Deponie Haldensleben unter Nutzung vorhandener Einrichtungen zu voraussichtlichen durchschnittlichen Entsorgungskosten von umgerechnet 151,45 €/t.

 

Die Einrichtungs- und Betriebskosten an anderen Standorten werden erheblich höher sein.

 

Demgegenüber sind die anteiligen Kosten der Einrichtung und des Betriebes einer Kleinannahmestelle in der Umladestation unter Berücksichtigung sich ergebender Synergieeffekte mit voraussichtlich umgerechnet 101,53 €/t (netto) bzw. 117,77 €/t (brutto) ermittelt worden.

 

(Hinweis : Die Kalkulationen können auf Wunsch vorgelegt bzw. eingesehen werden.)

 

Im Hinblick auf die im Vergleich zu den bisher geforderten Annahmeentgelten wesentlich erhöhten Entsorgungskosten ergibt sich ein erhöhtes Risiko, dass die Kleinannahmestelle von Kleinanlieferern nicht oder in nicht in dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wird. Eine geringere Inanspruchnahme führt bei annähernd gleichen (Vorhalte-)Kosten zu einer spezifischen Erhöhung der Entsorgungskosten. Mögliche Einnahmeverluste sind aus anderen Einnahmen zu decken. Die Risiken verringerter Inanspruchnahme sind im Falle der Einrichtung der Kleinannahmestelle in der Umladestation durch organisatorische, wirtschaftliche und sonstige Maßnahmen zeitnah und angemessen auszugleichen.

 

d)    Darüber hinaus werden im Kreisgebiet durch (Privat-)Unternehmer im Rahmen ihrer (Verwertungs-)Anlagen mehrere Kleinannahmestellen für die Annahme / Behandlung von Abfällen zur Verwertung betrieben.

 

Nach Maßgabe der jeweiligen Genehmigungen werden in diesen Kleinannahmestellen Abfälle zur Verwertung durch Kleinanlieferer angenommen bzw. behandelt und umgeschlagen. Verbleibende Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis anzudienen und auf die Umladestation in Wolmirstedt anzuliefern.

 

Der Landkreis hat keinen Einfluss auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb dieser Kleinannahmestellen. Sie unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Abfallbehörden.

                       

Unter Wahrung seiner Belange als Entsorgungsträger ist der Landkreis aus Gründen der “Bürgerfreundlichkeit” an der Beibehaltung / Vervollständigung eines “Netzes von (privat betriebenen) Kleinannahmestellen” interessiert.

 

       Die privat betriebenen Kleinannahmestellen sind und werden nicht Bestandteile der durch den Landkreis errichteten öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.

 

Die Schaffung eines Netzes von Kleinannahmestellen mit den sich hieraus ergebenden Risiken wird den Erfordernissen des Marktes und dem privat-gewerblichen Wettbewerb überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass durch marktorientierte Preisbildung überzogene Annahmeentgelte vermieden werden.

 

 

Die Gefahr einer “Flucht aus der Mülltonne” besteht; sie kann durch sachgerechte Preisbildung und kontinuierliche Überwachung der Mengenentwicklung verringert werden. Der Landkreis schließt ordnungsrechtliche Maßnahmen insoweit nicht aus.

 

e)    Der Landkreis wird die weitere Entwicklung der im Rahmen von Kleinanlieferungen angelieferten Abfallmengen und die Inanspruchnahme der Kleinannahmestellen beobachten. Soweit sich aufgrund eines zusätzlichen Bedarfs die Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Kleinannahmestellen durch den Landkreis ergibt, werden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erneut überprüft.

 

 

 

 

Im Auftrage

 

Bredthauer

Dezernent

 

 

 

 

Anlage A :        “Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikschrott”

 



[1]              Der Positivkatalog “Umladestation” ist aus dem Positivkatalog “Deponie” zu entwickeln.

Anlagen:

Anlagen: