Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die Satzung
des Landkreises Ohrekreis über die Abfallentsorgung (Entwurf; Stand:
12.04.2005). Sachdarstellung, Begründung: Durch die Schließung
der Abfallentsorgungsanlage Haldensleben wurde eine teilweise Neuorganisation
der Pflichtaufgaben des Landkreises auf dem Gebiet der Abfallentsorgung
notwendig. Die Wahrnehmung eines Teiles dieser Aufgabe erfolgt durch die
Errichtung und Betreibung einer Umladestation im Landkreis Ohrekreis. Daraus
ergeben sich Änderungen bezüglich der Definition der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrkreis und der Eigenanlieferung von Abfällen. Weitere Gründe
sind das Inkrafttreten des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
vom 23. März
2005. Änderungen
ergeben sich durch Anpassung verwendeter Begriffe entsprechend dem Europäischen
Abfallverzeichnis und durch Änderung der Reihenfolge im Einzelnen aufgeführte
Abfallarten im § 7 Absatz 1 und den erläuternden Paragraphen (§§ 8 bis 20). Die Bestandteile
dieser Vorlage sind: Satzung des Landkreises über die
Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) vom 04.05.2005 – Entwurf;
Stand 12.04.2005 Anlage: Satzung des Landkreises über die Abfallentsorgung
(Abfallentsorgungssatzung – AES) vom 13.12.2002 in der Fassung der Ersten
Änderungssatzung vom 10.12.2003 – Lesefassung - Anlagen:
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