Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/152/2005  

 
 
Betreff: Änderung der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Neuendorf, Ingo
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
5. ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Abfallentsorgung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/115/2005)
Anlagen:
AGS-Satzung 2005

Der Kreistag beschließt die vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis

 

Der Kreistag beschließt die vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Änderung der Abfallgebührensatzung vom 08.12.2004 ist aus folgenden Gründen notwendig:

 

1. Die aus der Schließung der Abfallentsorgungsanlage Haldensleben sowie die aus der Errichtung und Betreibung der Umladestation notwenig gewordene Neufassung der Satzung des Landkreises Ohrkreis über die Abfallentsorgung (AES) erfordert ebenfalls eine Anpassung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der verwendeten Begriffe und der bestehenden Verweise auf die jeweiligen Paragraphen der AES.

 

2. Die Änderung der §§ 10a und 11 bedeuten ebenfalls nur eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung der Paragraphen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Vierte Änderungssatzung – (Entwurf, Stand: 12.04.2005)

 

Anlage 1: Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für

                die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember

                2001 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung

                vom 04. Mai 2005 – Lesefassung (Entwurf, Stand vom 12.04.2005)

 

Anlage 2: Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für

                die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember

                2001 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung

                vom 08. Dezember 2004 – Lesefassung

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 08. Dezember 2004

- Vierte Änderungssatzung -

 

Aufgrund des § 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktooer1993 (GVBI. LSA S. 598) in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.November 2003 (GVBL LSA S. 318), der §§ 4 und 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBI. LSA S. 112) in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.Juli 2003 (GVBL LSA S. 158)  und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zuletzt geänderten Fassung vom 16. Juli 2003 (GVBl. S. 158) hat der Kreistag des Landkreises Ohrekreis in seiner Sitzung am 04. Mai 2005 die folgende vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung -AGS) beschlossen:

 


§ 1

 

In § 1 Absatz 1 wird die Zahl “29” ersetzt durch die Zahl “28”.

 

 

§ 2

 

In § 1 Absatz 3 wird das Wort “Abfallentsorgungsanlage” ersetzt durch das Wort “Umladestation”.

 

 

§ 3

 

§ 2 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 Buchstabe b werden wie folgt geändert:

die Worte “der Abfallentsorgungsanlage” werden ersetzt durch die Worte “der Abfallbehandlungsanlage oder der Umladestation des Landkreises”.

 

 

 

 

 

§ 4

 

In den §§ 2 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe b und c, Ziffer 2 Buchstabe b, Ziffer 3, Ziffer 4

Buchstabe b, 3 Absatz 1 Ziffer 3 und 5 Absatz 1 wird die Zahl “22” ersetzt durch die Zahl “21”.

 

 

§ 5

 

§ 10 a wird geändert in § 11.

 

 

§ 6

 

§ 11 wird geändert in § 12.

 

 

§ 7

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2005 in Kraft.

 


 

Landkreis Ohrekreis

Haldensleben, den 06. Mai 2005

 

 

 

 

Webel

Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AGS-Satzung 2005 (50 KB)