Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die vierte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis. Sachdarstellung, Begründung: Die Änderung der
Abfallgebührensatzung vom 08.12.2004 ist aus folgenden Gründen notwendig: 1. Die aus der Schließung
der Abfallentsorgungsanlage Haldensleben sowie die aus der Errichtung und
Betreibung der Umladestation notwenig gewordene Neufassung der Satzung des
Landkreises Ohrkreis über die Abfallentsorgung (AES) erfordert ebenfalls eine
Anpassung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der verwendeten Begriffe und
der bestehenden Verweise auf die jeweiligen Paragraphen der AES. 2. Die Änderung der §§ 10a
und 11 bedeuten ebenfalls nur eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung der
Paragraphen. Bestandteile
dieser Vorlage sind: Vierte Satzung zur
Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren
für die Abfallentsorgung – Vierte Änderungssatzung – (Entwurf, Stand:
12.04.2005)
Anlage 1:
Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
(Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Vierten
Änderungssatzung vom 04. Mai 2005 – Lesefassung
(Entwurf, Stand vom 12.04.2005) Anlage 2:
Satzung des Landkreises
Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
(Abfallgebührensatzung – AGS) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Dritten
Änderungssatzung vom 08. Dezember 2004 –
Lesefassung Anlagen: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis in der
Fassung der dritten Änderungssatzung vom 08. Dezember 2004 - Vierte Änderungssatzung - Aufgrund des § 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO
LSA) vom 5. Oktooer1993 (GVBI. LSA S. 598) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 13.November 2003 (GVBL LSA S. 318), der §§ 4 und 6 des Abfallgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBI. LSA S. 112) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 16.Juli 2003 (GVBL LSA S. 158) und der §§ 1, 2 und 5 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember
1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zuletzt geänderten Fassung vom 16. Juli 2003
(GVBl. S. 158) hat der Kreistag des Landkreises Ohrekreis in seiner Sitzung am
04. Mai 2005 die folgende vierte Satzung zur Änderung der Satzung des
Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
(Abfallgebührensatzung -AGS) beschlossen: § 1 In § 1
Absatz 1 wird die Zahl “29” ersetzt durch die Zahl “28”. § 2 In § 1
Absatz 3 wird das Wort “Abfallentsorgungsanlage” ersetzt durch das Wort
“Umladestation”. § 3 § 2 Absatz
1 Ziffer 1 und 2 Buchstabe b werden wie folgt geändert: die Worte
“der Abfallentsorgungsanlage” werden ersetzt durch die Worte “der
Abfallbehandlungsanlage oder der Umladestation des Landkreises”. § 4 In den §§ 2
Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe b und c, Ziffer 2 Buchstabe b, Ziffer 3, Ziffer 4 Buchstabe
b, 3 Absatz 1 Ziffer 3 und 5 Absatz 1 wird die Zahl “22” ersetzt durch die Zahl
“21”. § 5 § 10 a wird
geändert in § 11. § 6 § 11 wird
geändert in § 12. § 7 Inkrafttreten Diese
Satzung tritt am 01. Juni 2005 in Kraft. Landkreis
Ohrekreis Haldensleben,
den 06. Mai 2005 Webel Landrat
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