Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die
Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt in der vorgelegten Fassung. Sachdarstellung, Begründung: Durch die Schließung der
Abfallentsorgungsanlage Haldensleben wurde eine teilweise Neuorganisation der
Pflichtaufgaben des Landkreises auf dem Gebiet der Abfallentsorgung notwendig.
Die Wahrnehmung eines Teiles dieser Aufgabe erfolgt durch die Errichtung und
Betreibung einer Umladestation im Landkreis Ohrekreis. Mit der Errichtung und
Betreibung der Umladestation wird die Abfallentsorgungsgesellschaft “Untere
Ohre” mbH Wolmirstedt (AEG) gemäß § 16 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaft- und
Abfallgesetzes beauftragt. Die Betreibung der
Umladestation durch die AEG erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe der
Benutzungsordnung des Landkreises für die Umladestation “Wolmirstedt”. Bestandteile
dieser Vorlage sind: -
Benutzungsordnung der Umladestation, gültig ab 01.06.2005 -
Anlage 1 der Benutzungsordnung - Abfallartenkatalog für die Umladestation Wolmirstedt - Positivliste -
Anlage 2 der Benutzungsordnung - Anlieferungserklärung Anlagen:
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