Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/142/2005  

 
 
Betreff: Neuorganisation der Kreisverwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Jugendhilfeausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
20.04.2005 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen     
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis zur Kenntnis genommen   

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis

 

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem Ziel der Erhöhung der Effizienz der Aufgabenerfüllung hat sich der Landrat im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Regelung der inneren Organisation der Kreisverwaltung (§ 52 Abs. 1 LKO LSA) entschlossen, die Kreisverwaltung teilweise wie folgt neu zu gliedern:

 

- I. -

 

1.      Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 wird das “Amt für Gebäudewirtschaft” gebildet. Dem Amt für Gebäudewirtschaft werden sämtliche Aufgaben, die die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Gebäuden und sonstigen Immobilien betreffen, zugewiesen. Der Organisations- und der Stellenplan des Amtes sowie die Aufgabenzuweisung und die Geschäftsverteilung im Einzelnen werden in einer gesonderten Organisationsverfügung geregelt.

 

2.      Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 werden

 

a)      das Sachgebiet “Kommunalaufsicht” unmittelbar der Dezernentin II untestellt,

b)      die Geschäftsbereiche “SB Grundsatzfragen der Versicherung/Liegenschafte”, “SB Liegenschaften” und “SB Haushalt/Grundstücksverkehr” dem Amt für Gebäudewirtschaft zugeordnet,

c)      der Geschäftsbereich “SB Grundstücksverkehrsordnung” dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zugeordnet,

d)      der Geschäftsbereich “SB Landwirtschaft” dem Amt für Wirtschaftsförderung und Beteiligungen zugeordnet,

e)      der Geschäftsbereich “Juristische Sachbearbeitung” als “Geschäftsbereich ‚Rechtsberatung/-vertretung‘” dem Dezernat I zugeordnet und unmittelbar dem Dezernenten I unterstellt sowie

f)        das Rechtsamt aufgelöst.

 

3.      Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 werden

 

a)      die dem Schul- und Kulturamt zugewiesenen Geschäftsbereiche “SB Schulbau/Rekonstruktion” und “SB Betreuung landkreiseigener Objekte” sowie “SB Hausmeistertätigkeiten” dem Amt für Gebäudewirtschaft zugeordnet,

b)      die dem Hauptamt zugewiesenen Geschäftsbereiche “SB Hausverwaltung” und “SB Hausmeistertätigkeiten” dem Amt für Gebäudewirtschaft zugeordnet.

 

4.      Mit Wirkung vom 1. Juni 2005 werden

 

a)      das Sachgebiet “Hochbau” dem Amt für Gebäudewirtschaft zugeordnet und

b)      das Bauamt aufgelöst.

 

5.      Mit Wirkung ab dem 1. September 2005 wird das ‚Serviceteam “Personal und Organisation”‘ dem Personalamt zugeordnet.

 

6.      Mit Wirkung ab dem 1. September 2005 werden

 

a)      die Sachgebiete/Geschäftsbereiche des Hauptamtes sowie des Schul- und Kulturamtes, die nach Zuordnung der die Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung betreffenden Augaben zum Amt für Gebäudewirtschaft verbleiben, und das Personalamt in einem Amt unter der Leitung des Leiters des Schul- und Kulturamtes zusammengeführt sowie

b)      das Hauptamt aufgelöst.

 

7.      Mit der Zuordnung von Sachgebieten und Geschäftsbereichen ist die Zuweisung erforderlicher Stellen verbunden.

 

8.      Weitergehende Änderungen der Organisation der Kreisverwaltung und der Geschäftsverteilung bleiben vorbehalten.

 

 

- II. -

 

Der Landrat hat den Dezernenten I beauftragt, Möglichkeiten der Zusammenführung des Sachgebietes “Straßen-/Tiefbau” und der Einrichtung “Kreisstraßenmeisterei” zu einer eigenen Organisationseinheit, vorzugsweise zu einem Eigenbetrieb “Straßenbau und –unterhaltung”, mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005, zu untersuchen und bis zum 22. April 2005 einen Ergebnisbericht vorzulegen.

 

Der Dezernent I schlägt die Bildung eines Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” vor.

 

Der zur Bildung des Eigenbetriebes erforderliche Beschlussvorschlag und der Ergebnisbericht, zugleich der Analysebericht gemäß § 123 GO LSA, ist Bestandteil der Vorlage-Nr.: 0DI/144/2005 (“Bildung des Eigenbetriebes ‚Straßenbau und –unterhaltung‘).

 

 

- III. -

 

Der Landrat hat den Dezernenten III beauftragt, ab dem 1. April 2005 Möglichkeiten der Zusammenfassung von Kultur-, Bildungs- und ähnliche Einrichtungen, wie “Museumsverbund Ohrekreis”, “Ohrekreis-Archiv”, “Musikschule Ohrekreis”, “Kreisvolkshochschule Ohrekreis”,”Stadt- und Kreisbibliothek”, “Technisches Denkmal Ziegelei Hundisburg” und “Ohreland-Halle”, in rechtlich und/oder wirtschaftlich eigenständigen Organisationsformen des privaten und/oder des öffentlichen Rechts zu untersuchen und bis zum 31.07.2005 einen Ergebnisbericht vorzulegen.

 

Der Personalrat hat zu beabsichtigten Neugliederungsmaßnahmen Einwendungen nicht erhoben.

 

Der in Vorbereitutung der Fusion der Landkreise Bördekreis und Ohrekreis gebildete Gemeinschaftsrat hat mehrfach die Neugliederungsmaßnahmen beraten; die Maßnahmen finden die Zustimmung der Kreisverwaltung Bördekreis.

 

Der Kreistag wird hiermit gemäß § 51 Abs. 2 LKO LSA (Unterrichtung des Kreistages über wichtige den Landkreis und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten) unterrichtet.

Anlagen:

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