Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag nimmt die
Informationsvorlage zur Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung: Mit dem Ziel der Erhöhung der
Effizienz der Aufgabenerfüllung hat sich der Landrat im Rahmen seiner
Zuständigkeiten für die Regelung der inneren Organisation der Kreisverwaltung
(§ 52 Abs. 1 LKO LSA) entschlossen, die Kreisverwaltung teilweise wie folgt neu
zu gliedern: - I. - 1.
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 wird das “Amt für
Gebäudewirtschaft” gebildet. Dem Amt für Gebäudewirtschaft werden sämtliche
Aufgaben, die die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Gebäuden und sonstigen
Immobilien betreffen, zugewiesen. Der Organisations- und der Stellenplan des Amtes
sowie die Aufgabenzuweisung und die Geschäftsverteilung im Einzelnen werden in
einer gesonderten Organisationsverfügung geregelt. 2.
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 werden a)
das Sachgebiet “Kommunalaufsicht” unmittelbar der
Dezernentin II untestellt, b)
die Geschäftsbereiche “SB Grundsatzfragen der
Versicherung/Liegenschafte”, “SB Liegenschaften” und “SB
Haushalt/Grundstücksverkehr” dem Amt für Gebäudewirtschaft zugeordnet, c)
der Geschäftsbereich “SB Grundstücksverkehrsordnung” dem
Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zugeordnet, d)
der Geschäftsbereich “SB Landwirtschaft” dem Amt für
Wirtschaftsförderung und Beteiligungen zugeordnet, e)
der Geschäftsbereich “Juristische Sachbearbeitung” als
“Geschäftsbereich ‚Rechtsberatung/-vertretung‘” dem Dezernat I zugeordnet und
unmittelbar dem Dezernenten I unterstellt sowie f)
das Rechtsamt aufgelöst. 3.
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005 werden a)
die dem Schul- und Kulturamt zugewiesenen
Geschäftsbereiche “SB Schulbau/Rekonstruktion” und “SB Betreuung
landkreiseigener Objekte” sowie “SB Hausmeistertätigkeiten” dem Amt für
Gebäudewirtschaft zugeordnet, b)
die dem Hauptamt zugewiesenen Geschäftsbereiche “SB
Hausverwaltung” und “SB Hausmeistertätigkeiten” dem Amt für Gebäudewirtschaft
zugeordnet. 4.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2005 werden a)
das Sachgebiet “Hochbau” dem Amt für Gebäudewirtschaft
zugeordnet und b)
das Bauamt aufgelöst. 5.
Mit Wirkung ab dem 1. September 2005 wird das
‚Serviceteam “Personal und Organisation”‘ dem Personalamt zugeordnet. 6.
Mit Wirkung ab dem 1. September 2005 werden a)
die Sachgebiete/Geschäftsbereiche des Hauptamtes sowie
des Schul- und Kulturamtes, die nach Zuordnung der die Gebäude- und
Liegenschaftsverwaltung betreffenden Augaben zum Amt für Gebäudewirtschaft
verbleiben, und das Personalamt in einem Amt unter der Leitung des Leiters des
Schul- und Kulturamtes zusammengeführt sowie b)
das Hauptamt aufgelöst. 7.
Mit der Zuordnung von Sachgebieten und
Geschäftsbereichen ist die Zuweisung erforderlicher Stellen verbunden. 8.
Weitergehende Änderungen der Organisation der
Kreisverwaltung und der Geschäftsverteilung bleiben vorbehalten. - II. - Der Landrat hat den Dezernenten I
beauftragt, Möglichkeiten der Zusammenführung des Sachgebietes
“Straßen-/Tiefbau” und der Einrichtung “Kreisstraßenmeisterei” zu einer eigenen
Organisationseinheit, vorzugsweise zu einem Eigenbetrieb “Straßenbau und
–unterhaltung”, mit Wirkung ab dem 1. Juni 2005, zu untersuchen und bis zum 22.
April 2005 einen Ergebnisbericht vorzulegen. Der Dezernent I schlägt die Bildung
eines Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” vor. Der zur Bildung des Eigenbetriebes
erforderliche Beschlussvorschlag und der Ergebnisbericht, zugleich der
Analysebericht gemäß § 123 GO LSA, ist Bestandteil der Vorlage-Nr.:
0DI/144/2005 (“Bildung des Eigenbetriebes ‚Straßenbau und –unterhaltung‘). - III. - Der Landrat hat den Dezernenten III
beauftragt, ab dem 1. April 2005 Möglichkeiten der Zusammenfassung von Kultur-,
Bildungs- und ähnliche Einrichtungen, wie “Museumsverbund Ohrekreis”,
“Ohrekreis-Archiv”, “Musikschule Ohrekreis”, “Kreisvolkshochschule
Ohrekreis”,”Stadt- und Kreisbibliothek”, “Technisches Denkmal Ziegelei
Hundisburg” und “Ohreland-Halle”, in rechtlich und/oder wirtschaftlich
eigenständigen Organisationsformen des privaten und/oder des öffentlichen
Rechts zu untersuchen und bis zum 31.07.2005 einen Ergebnisbericht vorzulegen. Der Personalrat hat zu beabsichtigten
Neugliederungsmaßnahmen Einwendungen nicht erhoben. Der in Vorbereitutung der Fusion der
Landkreise Bördekreis und Ohrekreis gebildete Gemeinschaftsrat hat mehrfach die
Neugliederungsmaßnahmen beraten; die Maßnahmen finden die Zustimmung der
Kreisverwaltung Bördekreis. Der Kreistag wird hiermit gemäß § 51 Abs.
2 LKO LSA (Unterrichtung des Kreistages über wichtige den Landkreis und seine
Verwaltung betreffenden Angelegenheiten) unterrichtet. Anlagen: |
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