Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die
Haushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2005 und
ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2005. Sachdarstellung, Begründung: Die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes gestaltete sich in diesem Jahr
besonders schwierig, da der Landkreis ab 2005 für die Finanzierung der Kosten
der Unterkunft für die Arbeitslosengeld II -
Empfänger im Landkreis Ohrekreis zuständig ist und keine Erfahrungen zur
Höhe der benötigten Ausgaben vorliegen. Vom Land Sachsen-Anhalt gab es keine
Informationen über die Aufteilung der Mittel aus den
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die der Bund zum Ausgleich von
Sonderlasten den neuen Bundesländern bereitstellt. Da der Bund nur 29,1 % der
Kosten übernimmt, entstand eine erhebliche Finanzierungslücke. Auf Grund der
Erfahrungszahlen in den Monaten Januar und Februar 2005 wurden die Einnahmen
und Ausgaben für diese neue Aufgabe wie folgt in den Plan 2005 eingestellt: Ausgaben für Unterkunftskosten: 14.431.000
EUR Einnahmen vom Bund
4.199.400 EUR Einnahmen vom Land
4.575.000 EUR Eigenanteil des Landkreises
5.656.600 EUR Einsparungen bei Sozialhilfe
3.456.000 EUR Zusätzliche Belastung des Landkreises 2.200.600 EUR ============= Das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben
vom 15.02.2005 Hinweise zur Planung ab 2005 für die Kommunen gegeben. Danach
gehen die Zuweisungen vom Land gegenüber dem Vorjahr um 1.015,9 TEUR zurück. Um einen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes zu erreichen, mussten die
bereitgestellten Mittel für die Aufgabenerfüllung der Ämter und Einrichtungen
gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert werden. Trotz aller Sparmaßnahmen ist
der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom
Vermögenshaushalt zu erreichen. Die einzige
Möglichkeit das Landkreises, mit seinen eigenen Einnahmen die dargestellten
höheren Belastungen und die Mindereinnahmen des Landes auszugleichen, ist mit
der Kreisumlage gegeben. Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt ändern sich die Berechnungsgrundlagen für die
Kreisumlage. Dadurch wird eine Erhöhung der Umlagesätze auf einen gewogenen
Hebesatz von 39,9 % erforderlich. Ohne die Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes wäre eine Erhöhung des Hebesatzes für 2005 nicht
erforderlich gewesen. Im
Vermögenshaushalt konnten nur die dringendsten Maßnahmen eingestellt werden.
Durch die erforderliche Zuführung an den Verwaltungshaushalt ist eine
Kreditaufnahme nicht zulässig. Auf Grund
der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2004 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe
von 4.473,2 TEUR zur Tilgung der Kredite und zur Zuführung an den
Verwaltungshaushalt möglich. Die allgemeine Rücklage wird damit auf die
Mindestrücklage reduziert. Die nicht in den Planentwurf 2005 aufgenommenen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes in Höhe von insgesamt 4.591,1 TEUR sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen ist auf Grund der Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nicht zulässig. Anlagen: |
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