Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 020/128/2005  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Bredthauer
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat II
   Dezernat III
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.03.2005 
7. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
31.03.2005 
6. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
4. WP Jugendhilfeausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
20.04.2005 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses geändert beschlossen     
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis geändert beschlossen  (020/108/2005)

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2005 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2005

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Haushaltsjahr 2005 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2005.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes gestaltete sich in diesem Jahr besonders schwierig, da der Landkreis ab 2005 für die Finanzierung der Kosten der Unterkunft für die Arbeitslosengeld II -  Empfänger im Landkreis Ohrekreis zuständig ist und keine Erfahrungen zur Höhe der benötigten Ausgaben vorliegen. Vom Land Sachsen-Anhalt gab es keine Informationen über die Aufteilung der Mittel aus den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die der Bund zum Ausgleich von Sonderlasten den neuen Bundesländern bereitstellt. Da der Bund nur 29,1 % der Kosten übernimmt, entstand eine erhebliche Finanzierungslücke. Auf Grund der Erfahrungszahlen in den Monaten Januar und Februar 2005 wurden die Einnahmen und Ausgaben für diese neue Aufgabe wie folgt in den Plan 2005 eingestellt:

 

Ausgaben für Unterkunftskosten:                               14.431.000 EUR

Einnahmen vom Bund                                                 4.199.400 EUR

Einnahmen vom Land                                                  4.575.000 EUR

 

Eigenanteil des Landkreises                                        5.656.600 EUR

Einsparungen bei Sozialhilfe                                       3.456.000 EUR

 

Zusätzliche Belastung des Landkreises                       2.200.600 EUR

                                                                                    =============

 

Das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 15.02.2005 Hinweise zur Planung ab 2005 für die Kommunen gegeben. Danach gehen die Zuweisungen vom Land gegenüber dem Vorjahr um 1.015,9 TEUR zurück.

 

Um einen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes zu erreichen, mussten die bereitgestellten Mittel für die Aufgabenerfüllung der Ämter und Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert werden. Trotz aller Sparmaßnahmen ist der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zu erreichen.

 

Die einzige Möglichkeit das Landkreises, mit seinen eigenen Einnahmen die dargestellten höheren Belastungen und die Mindereinnahmen des Landes auszugleichen, ist mit der Kreisumlage gegeben. Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ändern sich die Berechnungsgrundlagen für die Kreisumlage. Dadurch wird eine Erhöhung der Umlagesätze auf einen gewogenen Hebesatz von 39,9 % erforderlich. Ohne die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wäre eine Erhöhung des Hebesatzes für 2005 nicht erforderlich gewesen.

 

Im Vermögenshaushalt konnten nur die dringendsten Maßnahmen eingestellt werden. Durch die erforderliche Zuführung an den Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme nicht zulässig.

 

Auf Grund der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2004 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.473,2 TEUR zur Tilgung der Kredite und zur Zuführung an den Verwaltungshaushalt möglich. Die allgemeine Rücklage wird damit auf die Mindestrücklage reduziert.

 

Die nicht in den Planentwurf 2005 aufgenommenen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes in Höhe von insgesamt 4.591,1 TEUR sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen ist auf Grund der Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nicht zulässig.

Anlagen:

Anlagen: