Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der
Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf (Stand : 12.04.2005)
beigefügte “Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises
Ohrekreis”. Sachdarstellung, Begründung: Aus der beabsichtigten
Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” (vgl. Vorlage-Nr.
0DI/144/2005) ergibt sich die Notwendigkeit, die §§ 5 Abs.1 Ziffer 2 und Abs.6
Satz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung
zu ändern und zu ergänzen. In § 5 Abs.1 Ziffer 2 der
Hauptsatzung ist der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und
-unterhaltung” als beschließender Ausschuss aufzuführen; in § 5 Abs.6 der
Hauptsatzung ist der ‚Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und
-unterhal-tung” als Ausschuss für Angelegenheiten des Straßenbaus, der
Straßenunterhaltung und der Straßenverwaltung’ aufzunehmen. Die notwendigen Änderungen
und Ergänzungen sind in der als Anlage 2. beigefügten Lesefassung durch
Streichungen bzw. Kursivdruck gekennzeichnet. Die Beschlussfassung
bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages. Anlage 1. : “Siebte
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis” (Entwurf; Stand : 12.04.2005) Anlage 2. : “Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Siebten Änderungssatzung”
(Lesefassung) Siebte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis Aufgrund
des § 7 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5.
Oktober 1993 (GVBl. LSA S.598), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember
2004 (GVBl. LSA S.856) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 4. Mai 2005 die
folgende Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis
vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005
zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995
beschlossen : § 1 § 5 Abs.1 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005 zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, wird geändert und wie folgt neu gefasst : “2. als beschließende Ausschüsse gemäß a) den Jugendhilfeausschuss, b) den Krankenhausausschuss als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum”, c) den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” und d) den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie”. § 2 § 5 Abs.6 Satz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005 zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, wird geändert und wie folgt neu gefasst : “Der Krankenhausausschuss als Betriebs-ausschuss des
Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” und Ausschuss für Angelegenheiten der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung, der Betriebsausschuss des
Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” als Ausschuss für Angelegenheiten der
Abfallentsorgung sowie der Be-triebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau
und -unterhaltung” als Ausschuss für Angelegenheiten des Straßenbaus, der
Straßenunterhaltung und der Straßenverwaltung sind Be-triebsausschüsse im Sinne
des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(Eigenbetriebsgesetz).” § 3 Diese Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
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