Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0DI/143/2005  

 
 
Betreff: Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
20.04.2005 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen     
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
21.04.2005 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
27.04.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
04.05.2005 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (0DI/111/2005)

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf (Stand : 12.04.2005) beigefügte “Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis”.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Aus der beabsichtigten Bildung des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” (vgl. Vorlage-Nr. 0DI/144/2005) ergibt sich die Notwendigkeit, die §§ 5 Abs.1 Ziffer 2 und Abs.6 Satz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung zu ändern und zu ergänzen.

 

In § 5 Abs.1 Ziffer 2 der Hauptsatzung ist der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” als beschließender Ausschuss aufzuführen; in § 5 Abs.6 der Hauptsatzung ist der ‚Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhal-tung” als Ausschuss für Angelegenheiten des Straßenbaus, der Straßenunterhaltung und der Straßenverwaltung’ aufzunehmen.

 

Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen sind in der als Anlage 2. beigefügten Lesefassung durch Streichungen bzw. Kursivdruck gekennzeichnet.

 

Die Beschlussfassung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages.

 

 

 

 

 

 

Anlage 1.         :           “Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis”

(Entwurf; Stand : 12.04.2005)

 

Anlage 2.         :           “Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Siebten Änderungssatzung” (Lesefassung)

 

Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis

 

 

 

Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis

 

 

 


Aufgrund des § 7 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S.598), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S.856) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 4. Mai 2005 die folgende Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005 zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995 beschlossen :

 

 

§ 1

 

§ 5 Abs.1 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005 zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, wird geändert und wie folgt neu gefasst :

 

“2.  als beschließende Ausschüsse gemäß
§ 37 a der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt

 

a) den Jugendhilfeausschuss,

 

b)   den Krankenhausausschuss als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum”,

 

c)   den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” und

d)   den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” sowie”.

 

 

§ 2

 

§ 5 Abs.6 Satz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, zuletzt geändert durch die Sechste Satzung vom 2. März 2005 zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 20. Mai 1995, wird geändert und wie folgt neu gefasst :

 

“Der Krankenhausausschuss als Betriebs-ausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” und Ausschuss für Angelegenheiten der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” als Ausschuss für Angelegenheiten der Abfallentsorgung sowie der Be-triebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung” als Ausschuss für Angelegenheiten des Straßenbaus, der Straßenunterhaltung und der Straßenverwaltung sind Be-triebsausschüsse im Sinne des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz).”

 

 

§ 3

 

            Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


 

 

Landkreis Ohrekreis

- Der Landrat -

 

Haldensleben, den 02.08.2005

 

 

 

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