Der Kreistag überträgt die Festlegung der Verwendung der ÖPNV – Mittel
gemäß Prioritätenliste an den Kreisausschuss
Nach § 36 Abs. 1 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die
Zuständigkeit zur Entscheidung überdie
Verwendung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der als
Anlage beigefügten “Richtlinie zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs”.
29.06.2005 - 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
Ö 4.6 - ungeändert beschlossen
Nach § 36 Abs
Nach § 36 Abs. 1 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die
Zuständigkeit zur Entscheidung überdie
Verwendung von Zuwendungen des Landes nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der als
Anlage beigefügten “Richtlinie zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs”.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:13.
Ablehnung:-.
Enthaltung:-.
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet.
Nach § 36 Abs. 1 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Verwendung von Zuwendungen des Landes
nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land
Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der “Richtlinie zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs”.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 080/130/2005 erhoben.