Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Börde (Börde-Kreissitz-Gesetz - BördeKrsG) vom 18.05.2005  

 
 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 5.9 Beschluss:050/132/2005
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:10
0DI/177/2005 Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Börde (Börde-Kreissitz-Gesetz - BördeKrsG) vom 18.05.2005
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut

Herr Bredthauer begründete mit seinen Ausführungen, warum die Stadt Haldensleben als Kreissitz geeignet wäre

Herr Bredthauer begründete mit seinen Ausführungen, warum die Stadt Haldensleben als Kreissitz geeignet wäre.

Herr Eichler bedankte sich bei Herrn Bredthauer für die umfangreiche Stellungnahme.

Der Kreistag bestätigte die „Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Börde (Börde-Kreissitz-Gesetz – BördeKrsG) vom 18

 

Der Kreistag bestätigte die “Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Börde (Börde-Kreissitz-Gesetz – BördeKrsG) vom 18. Mai 2005” mit Stand vom 30.06.2005.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 0DI/133/2005 erhoben.