Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Zeymer
machte darauf aufmerksam, dass nicht geregelt wäre, wo die Sekun-darschüler der
Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Groß Ammensleben künftig zur Schule gehen
werden. Das müsse geregelt werden. Herr Bredthauer brachte zum Ausdruck, dass diese Regelung
völlig korrekt und ausreichend wäre. Der Kreistag beschloss die Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ohrekreis (außer BbS) vom 7. Juli 2004
mit der durch den Kreisausschuss vorgeschlagenen Ergänzung, den § 3a
“Schulbezirk der Sekundarschule der Gemeinde Barleben” einzufügen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 8 Enthaltung: 3 Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 040/127/2005 erhoben. |
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