Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ohrekreis (außer BbS) vom 7. Juli 2004.
Sachdarstellung, Begründung: 1.
Seit dem 1. Januar 2005 befindet sich die Sekundarschule
Barleben in Trägerschaft der Gemeinde Mittelland. Deshalb ist die Festlegung
dieses Schulbezirkes aus der Satzung zu entfernen. 2.
Die Sekundarschulen Niederndodeleben und Zielitz
erhielten den Status einer Ganztagsschule zuerkannt. Diese Angaben werden
ergänzt. 3.
Gemäß dem Neunten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2005 wird aus inhaltlichen Gründen für
die Sonderschulen die Bezeichnung “Förderschulen” verwendet. 4.
Die Satzung wird aktualisiert, indem die Angaben zum
Schuljahr 2004/05 entfernt werden. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: 1. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugs-bereiche für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ohrekreis (außer BbS) vom 7. Juli 2004 2. Satzung über Schulbezirke und
Schuleinzugsbereiche für Schulen in Trägerschaft des Landkreises (außer BbS)
vom 7. Juli 2004 in der Fassung vom 6. Juli 2005 (Lesefassung)
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