Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - DII/164/2005  

 
 
Betreff: 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den "Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Herzig, Iris
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Ohrekreis-Klinikum LK Ohrekreis Vorberatung
22.06.2005 
ordentliche Sitzung des Krankenhausausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
29.06.2005 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.07.2005 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (DII/125/2005)

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den „Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum“

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum”. 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunalen Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt vom 24.03.1997 besteht der Betriebsausschuss aus den nach Maßgabe des § 46 GO LSA zu bestimmenden Mandatsträgern sowie mindestens einer beim Eigenbetrieb beschäftigten Person.

Gegenwärtig sind 2 Beschäftigtenvertreter zu Mitgliedern des Krankenhausbetriebsausschusses bestellt. Der Personalrat des Ohrekreis-Klinikums verwies darauf, dass analog der Besetzung in den Betriebsausschüssen der Eigenbetriebe “Abfallentsorgung” und “Straßenbau und –unterhaltung” die Beschäftigten des Ohrekreis-Klinikums ebenfalls mit 3 Beschäftigten im Eigenbetriebsausschuss vertreten sein sollten.

Die Satzung für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15.12.1999 in der Fassung der dritten Änderungssatzung ist deshalb im § 5 zu ändern.

 

Als Anlage 1 ist der Entwurf der 4. Änderungssatzung (Stand 22.06.2005) beigefügt.

 

Als Anlage 2 ist die Betriebssatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung als Lesefassung beigefügt.

Anlage 1

Anlage 1

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum”

 

 


Aufgrund des § 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 856), in Verbindung mit §§ 1 und 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes über das kommunale Unternehmensrecht vom 03. April 2001 (GVBl. LSA S. 136), hat der Kreistag des Landkreises Ohrekreis in seiner Sitzung am 06. Juli 2005 folgende “Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung vom 08. Juli 2004 zur Änderung der Sazung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15. Dezember 1999, beschlossen:

 

§ 1

 

In § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung vom 08. Juli 2004 zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15. Dezember 1999, wird das Wort “zwei” durch das Wort “drei” ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.