Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die als Anlage
beigefügte vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis
für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum”.
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die
kommunalen Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt vom 24.03.1997 besteht der
Betriebsausschuss aus den nach Maßgabe des § 46 GO LSA zu bestimmenden
Mandatsträgern sowie mindestens einer beim Eigenbetrieb beschäftigten Person. Gegenwärtig sind 2
Beschäftigtenvertreter zu Mitgliedern des Krankenhausbetriebsausschusses
bestellt. Der Personalrat des Ohrekreis-Klinikums verwies darauf, dass analog
der Besetzung in den Betriebsausschüssen der Eigenbetriebe “Abfallentsorgung”
und “Straßenbau und –unterhaltung” die Beschäftigten des Ohrekreis-Klinikums
ebenfalls mit 3 Beschäftigten im Eigenbetriebsausschuss vertreten sein sollten. Die Satzung für den “Eigenbetrieb
Ohrekreis-Klinikum” vom 15.12.1999 in der Fassung der dritten Änderungssatzung
ist deshalb im § 5 zu ändern. Als Anlage 1 ist der Entwurf der 4.
Änderungssatzung (Stand 22.06.2005) beigefügt. Als Anlage 2 ist die Betriebssatzung
in der Fassung der 4. Änderungssatzung als Lesefassung beigefügt. Anlage 1 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” Aufgrund des § 6 der Landkreisordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer
Vorschriften vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 856), in Verbindung mit §§ 1
und 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(Eigenbetriebsgesetz – EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes über das kommunale Unternehmensrecht vom
03. April 2001 (GVBl. LSA S. 136), hat der Kreistag des Landkreises Ohrekreis
in seiner Sitzung am 06. Juli 2005 folgende “Vierte Satzung zur Änderung der
Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom
15. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung vom 08. Juli 2004
zur Änderung der Sazung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb
Ohrekreis-Klinikum” vom 15. Dezember 1999, beschlossen: § 1 In § 5 Abs. 2 der Satzung
des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum” vom 15.
Dezember 1999, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung vom 08. Juli 2004 zur
Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den “Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum”
vom 15. Dezember 1999, wird das Wort “zwei” durch das Wort “drei” ersetzt. § 2 Diese Satzung tritt am
Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. |
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