Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 040/172/2005  

 
 
Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule des Landkreises Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Schulze
Hoeft
Federführend:Schul- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
22.06.2005 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
29.06.2005 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.07.2005 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (040/129/2005)
Anlagen:
2. Änderungssatzung Gebühren Musikschule
Gebührensatzung Musikschule Lesefassung
Gebührenvergleich LSA Stand 01.01.05

Der Kreistag beschließt die 2

 

Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule des Landkreises Ohrekreis

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die zur Zeit gültige Gebührensatzung der Musikschule des Landkreises Ohrekreis wurde am 6.10.1999 durch den Kreistag beschlossen. Im Rahmen der Euro-Umstellung erfolgte eine Anpassung des Gebührentarifs zum 01.01.2002. Dies hatte die Rundung einzelner Gebührensätze (Spanne von –8,00 DM bis +6,00 DM pro Jahr) zur Folge. Somit konnten die Gebühren für die Nutzung der Musikschule des Landkreises Ohrekreis seit über 5 Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden.

 

Infolge der Änderung der Förderkriterien (Umstellung der Förderinhalte) fiel bereits im letzten Jahr die Landesförderung der Musikschularbeit geringer als geplant aus. Insgesamt erhielt der Landkreis Ohrekreis statt der erwarteten 83.500,00 EUR nur 60.600,00 EUR. Das stellt eine Reduzierung um 22.900,00 EUR (rund 27 % weniger) dar.

 

Da keine andere Möglichkeit der Kostendeckung besteht, schlägt die Verwaltung zur Deckung dieses Fehlbetrages eine Erhöhung der Gebühren vor. Diese Erhöhung orientiert sich am Landesdurchschnitt (Gebühren aller Musikschulen in Sachsen-Anhalt - Anlage 3). 

 

Mit der Erhöhung der Gebühren für die Musikschule würden bei den derzeitigen Schülerzahlen rechnerisch insgesamt ca. 174.000,00 EUR an Einnahmen aus Gebühren entstehen. Dem gegenüber stehen Ausgaben von 600.600,00 EUR. Damit läge der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge bei ca. 29 %.      

  

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.                  2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Musikschule des Landkreises Ohrekreis

2.                  Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule des Landkreises Ohrekreis – Lesefassung

3.                  Unterrichtsgebühren im Landesvergleich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung Gebühren Musikschule (8 KB)    
Anlage 2 2 Gebührensatzung Musikschule Lesefassung (18 KB)    
Anlage 3 3 Gebührenvergleich LSA Stand 01.01.05 (10 KB)