Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die 2. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule des
Landkreises Ohrekreis Sachdarstellung,
Begründung: Die zur Zeit gültige Gebührensatzung
der Musikschule des Landkreises Ohrekreis wurde am 6.10.1999 durch den Kreistag
beschlossen. Im Rahmen der Euro-Umstellung erfolgte eine Anpassung des
Gebührentarifs zum 01.01.2002. Dies hatte die Rundung einzelner Gebührensätze
(Spanne von –8,00 DM bis +6,00 DM pro Jahr) zur Folge. Somit konnten die
Gebühren für die Nutzung der Musikschule des Landkreises Ohrekreis seit über 5
Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden. Infolge der
Änderung der Förderkriterien (Umstellung der Förderinhalte) fiel bereits im
letzten Jahr die Landesförderung der Musikschularbeit geringer als geplant aus.
Insgesamt erhielt der Landkreis Ohrekreis statt der erwarteten 83.500,00 EUR
nur 60.600,00 EUR. Das stellt eine Reduzierung um 22.900,00 EUR (rund 27 %
weniger) dar. Da keine
andere Möglichkeit der Kostendeckung besteht, schlägt die Verwaltung zur
Deckung dieses Fehlbetrages eine Erhöhung der Gebühren vor. Diese Erhöhung orientiert
sich am Landesdurchschnitt (Gebühren aller Musikschulen in Sachsen-Anhalt - Anlage
3). Mit der
Erhöhung der Gebühren für die Musikschule würden bei den derzeitigen Schülerzahlen
rechnerisch insgesamt ca. 174.000,00 EUR an Einnahmen aus Gebühren entstehen.
Dem gegenüber stehen Ausgaben von 600.600,00 EUR. Damit läge der Kostendeckungsgrad
durch Elternbeiträge bei ca. 29 %.
Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: 1.
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Musikschule des Landkreises Ohrekreis2.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Musikschule des Landkreises Ohrekreis – Lesefassung 3.
Unterrichtsgebühren im Landesvergleich
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