Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Nach § 36 Abs. 1 der Landkreisordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Ohrekreis überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Verwendung von Zuwendungen des Landes
nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land
Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der “Richtlinie zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 080/130/2005 erhoben. |
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