Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellte der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum” Frau
Christiane Zimmer. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 15 Enthaltung: 1 Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: DII/126/2005 erhoben. |
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