Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum” 1. Frau/Herrn Sachdarstellung, Begründung: - I. - Der Landkreis Ohrekreis erfüllt die
ihm als Träger der Krankenhausversorgung nach gesetzlichen Vorschriften
obliegenden Aufgaben in der Rechtsform eines Eigenbetriebes. Nach § 4 des Gesetzes über die
kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
sind die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes durch Betriebssatzung zu regeln.
Die Betriebssatzung muss insbesondere Vorschriften über Gegenstand und Namen
des Eigenbetriebes, die Höhe des Stammkapitals, die Zusammensetzung und die Entscheidungsbefugnisse
der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses enthalten. Nach § 3 der Satzung des Landkreises
Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 besteht der
Betriebsausschuss u. a. aus elf Mandatsträgern und drei Vertretern der
Beschäftigten des Eigenbetriebes. § 8 Abs. 3 EigBG bestimmt u. a.: -
Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder Vertreterinnen der
Bediensteten werden
durch die Personalvertretung vorgeschlagen und durch den Kreistag
bestellt. -
Kommt eine Einigung über deren Bestellung nicht
zustande, finden die Vorschriften über die
Bestimmung der Mandatsträger (“Hare-Niemeyer-Verfahren”) entsprechende
Anwendung. -
Die von der Personalvertretung eingereichte
Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder
Vertreterinnen zu bestellen sind. -
Der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen. - II. - Bisher sind als Beschäftigtenvertreter(in)
bestellt: Frau Sybille Seltz und Herr Hartmut Knoth. Auf Wunsch des Personalrates des
Ohrekreis-Klinikums sollte analog der Besetzung des Betriebsausschusses des
Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” ein weiterer Vertreter der Beschäftigen für
den Krankenhausbetriebsausschuss bestellt werden. Nach § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung in
der Fassung der Dritten Änderungssatzung sind statt bisher zwei nunmehr drei
Beschäftigtenvertreter(innen) zu bestellen; hieraus folgt, dass ein(e) weiterer
Vertreter(in) zu bestellen ist. - III. – Der Personalrat des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum” hat nachfolgende Vorschlagsliste eingereicht: 1.
Herrn Frank Senkel 2.
Frau Christiane Zimmer
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