Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Kreistag beschließt die 2. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung der Kreisvolkhochschule des Landkreises
Ohrekreis Sachdarstellung, Begründung: Die Bildungsangebote der
Kreisvolkhochschule richten sich in erster Linie an die Einwohner des
Landkreises Ohrekreis. Diese Grenzen der regionalen Einwohnerzahl führen in
nachvollziehbarer Weise auch zu Grenzen in der Kundengewinnung für die Kreisvolkshochschule.
Insofern
gewinnt die Kundenbindung immer mehr an Bedeutung. Insbesondere “treue” Kunden
sollen durch das vorgeschlagene Ermäßigungsangebot zukünftig noch stärker
motiviert werden, die Bildungsmaßnahmen der Kreisvolkhochschule des Landkreises
Ohrekreis in Anspruch zu nehmen. Der Verwaltungsaufwand der Einrichtung fällt
bei den bereits durch Kursbelegung bekannten Unterrichtsteilnehmern
entsprechend geringer aus. Negative
Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen sind nicht zu erwarten. Die Einrichtung
verspricht sich aus diesem Anreiz einige zusätzliche Teilnehmer an einzelnen
Bildungsveranstaltungen. Die
nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Teilnehmer, die in den Jahren 2003
und 2004 über 50 Unterrichtstunden und somit bei einem Stundensatz von 3,00 EUR
über 150,00 EUR gezahlt hätten.
Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: 1.
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Kreisvolkshochschule
des Landkreises 2.
Gebührensatzung der Kreisvolkhochschule des Landkreis
Ohrekeis vom 11.06.1997 in der Form
der 2. Änderung vom 06.07.2006 (Lesefassung)
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