Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 040/171/2005  

 
 
Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Schulze
Hoeft
Federführend:Schul- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
4. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
22.06.2005 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
29.06.2005 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.07.2005 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (040/128/2005)
Anlagen:
2. Änderungssatzung Gebühren KVHS
Gebührensatzung KVHS - Lesefassung

Der Kreistag beschließt die 2

 

Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kreisvolkhochschule des Landkreises Ohrekreis 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Bildungsangebote der Kreisvolkhochschule richten sich in erster Linie an die Einwohner des Landkreises Ohrekreis. Diese Grenzen der regionalen Einwohnerzahl führen in nachvollziehbarer Weise auch zu Grenzen in der Kundengewinnung für die Kreisvolkshochschule.

 

Insofern gewinnt die Kundenbindung immer mehr an Bedeutung. Insbesondere “treue” Kunden sollen durch das vorgeschlagene Ermäßigungsangebot zukünftig noch stärker motiviert werden, die Bildungsmaßnahmen der Kreisvolkhochschule des Landkreises Ohrekreis in Anspruch zu nehmen. Der Verwaltungsaufwand der Einrichtung fällt bei den bereits durch Kursbelegung bekannten Unterrichtsteilnehmern entsprechend geringer aus.

 

Negative Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen sind nicht zu erwarten. Die Einrichtung verspricht sich aus diesem Anreiz einige zusätzliche Teilnehmer an einzelnen Bildungsveranstaltungen.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Teilnehmer, die in den Jahren 2003 und 2004 über 50 Unterrichtstunden und somit bei einem Stundensatz von 3,00 EUR über 150,00 EUR gezahlt hätten.

 

Jahr

Teilnehmer gesamt

Teilnehmer/über 50 Std.

Anteil in %

2003

3.163

170

5,3 %

2004

3.047

117

3,8 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule

      des Landkreises

2.      Gebührensatzung der Kreisvolkhochschule des Landkreis Ohrekeis vom 11.06.1997

in der Form der 2. Änderung vom 06.07.2006 (Lesefassung) 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung Gebühren KVHS (4 KB)    
Anlage 2 2 Gebührensatzung KVHS - Lesefassung (15 KB)