Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum”
1. Frau/Herrn
29.06.2005 - 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Gemäß § 8 Abs
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum”
1. Frau/Herrn
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:13.
Ablehnung:-.
Enthaltung:-.
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet.
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über
die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für
den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der
Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellte der Kreistag auf
Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als
Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
“Ohrekreis-Klinikum”
Frau
Christiane Zimmer.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:24
Ablehnung:15
Enthaltung:1
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: DII/126/2005 erhoben.