Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ -
Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Sechste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung
der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006“ (Entwurf;
Stand:03.12.2008).
Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ -
Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschließt der Kreistag die als Anlage beigefügte „Sechste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung im Landkreis Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung
der Fünften Änderungssatzung vom 14. Oktober 2006“ (Entwurf;
Stand:03.12.2008).
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:dreizehn
Ablehnung:zwei
Enthaltung:eine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss 293/2008/Abf erhoben.
10.12.2008 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.14 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 293/Abf/2008
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:keine
Enthaltung:drei
Die
Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ -
Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschloss der Kreistag die „Sechste Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis
Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung
vom 14. Oktober 2006“.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:8
Enthaltung:6
Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 293/Abf/2008 erhoben.