Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die
Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in der
Fassung der Satzung des Landkreises Börde zur Änderung der Satzung über die
Abfallentsorgung im Bördekreis“ vom 06. Dezember 2007. Sachdarstellung,
Begründung: Der
Kreistag des Landkreises Börde hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 einen
Beschluss gefasst, dass die Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in der geltenden Fassung gemäß § 16 des
Gesetzes zur Kreisgebietsreform als bisheriges Kreisrecht fort gilt. Darüber
hinaus wurde als Fortentwicklung die „Satzung des Landkreises Börde zur
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung)
vom 17. Oktober 2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 02. März
2005“ beschlossen. Die hier
vorliegende Satzung zur Änderung der „Satzung des Landkreises Börde zur
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung)
vom 17. Oktober 2001 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 02. März
2005“ beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung der Entsorgungsleistungen
im Entsorgungsgebiet „Süd“. Anlagen: Anlage 1: Erste
Satzung zur Änderung der „Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in der Fassung der Satzung des Landkreises
Börde zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Börderkeis“
vom 06. Dezember 2007 Anlage 2: Satzung
über die Abfallentsorgung im Bördekreis (Abfallsatzung) vom 17. Oktober 2001 in
der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde
zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Bördekreis vom 18.
Dezember 2008 – Lesefassung
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