Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher
Trägerschaft (Gebührensatzung)“. Sachdarstellung,
Begründung: Bisher
regelte die “Nutzungsordnung für Schulen des Ohrekreises, die sich in
Trägerschaft des Landkreises befinden” vom 26. November 2001 die Nutzung
von Schulen mit den dazu gehörenden Sporthallen, Nebengebäuden und Außenanlagen
sowie die daraus folgenden Entgelte für die Schulen des Altkreises Ohrekreis.
Im Altkreis Bördekreis gab es keine Regelung zur Nutzung von Schulen und
Sportstätten. Die Gebühren für die Benutzung der Schulen und Sportstätten sowie der Sporthallen “Ohrelandhalle” in Haldensleben und “Sporthalle Am Großen Bruch” in Oschersleben werden mit der “Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)” einheitlich festgelegt. Die
Gebührensätze sind nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert. Die
Satzung enthält Regelungen zur Gebührenpflicht, zum Gebührenschuldner, zur
Gebührenbefreiung, zur Gebührenfestsetzung, zu Entstehung und Fälligkeit sowie
zur Nichtinanspruchnahme des Objektes. Anlagen: -
Satzung
des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von
Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft -
Anlage
1 – Gebührenverzeichnis -
Information
– Übersicht über die Schulen und Sporthallen
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