Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 279/III/2008  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel, E.
Schulze, H.
Hoeft
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
26.11.2008 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
10.12.2008 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (279/III/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.12.2008 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (279/III/2008)
Anlagen:
Anlage 1-Gebuehrenverzeichnis Schulräume und Sportstätten
Gebuehrensatzung Schulräume und Sportstätten
Info-Übersicht über Schulen und Sportstätten

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)“.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Bisher regelte die “Nutzungsordnung für Schulen des Ohrekreises, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden” vom 26. November 2001 die Nutzung von Schulen mit den dazu gehörenden Sporthallen, Nebengebäuden und Außenanlagen sowie die daraus folgenden Entgelte für die Schulen des Altkreises Ohrekreis. Im Altkreis Bördekreis gab es keine Regelung zur Nutzung von Schulen und Sportstätten.

 

Die Gebühren für die Benutzung der Schulen und Sportstätten sowie der Sporthallen “Ohrelandhalle” in Haldensleben und “Sporthalle Am Großen Bruch” in Oschersleben werden mit der “Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung  von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)” einheitlich festgelegt.

 

Die Gebührensätze sind nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert.

 

Die Satzung enthält Regelungen zur Gebührenpflicht, zum Gebührenschuldner, zur Gebührenbefreiung, zur Gebührenfestsetzung, zu Entstehung und Fälligkeit sowie zur Nichtinanspruchnahme des Objektes.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft

-          Anlage 1 – Gebührenverzeichnis

-          Information – Übersicht über die Schulen und Sporthallen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Gebuehrenverzeichnis Schulräume und Sportstätten (12 KB)    
Anlage 2 2 Gebuehrensatzung Schulräume und Sportstätten (13 KB)    
Anlage 3 3 Info-Übersicht über Schulen und Sportstätten (9 KB)