Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 271/63/2008  

 
 
Betreff: Leaderprojektförderung des Landkreises Börde für die lokale Aktiongruppe Colbitz-Letzlinger-Heide
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Eggeling
Bredthauer
Federführend:Bauordnungsamt Bearbeiter/-in: Administrator, System
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
20.11.2008 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
10.12.2008 
16. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (271/63/2008)
Anlagen:
271-63-08-1[1]Tourismus
271-63-08-2[1]Tourismus 2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Lankreis Börde gewährt der lokalen Aktionsgruppe Colbitz-Letzlinger-Heide Mittel zur Förderung von Vorhaben im Rahmen ihres Leaderkonzeptes für 2008 in Höhe von bis zu 17.800 Euro. 

 

Durch die LAG wurden zwei Projekte vorgelegt, für die die Mittel verwendet werden sollen:

 

-          touristische Hinweisschilder an der BAB 2

 

-          touristische Hinweisschilder im Gebiet der LAG

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Vermögenshaushalt des Landkreises Börde stehen für 2008 Mittel zur Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen Leader bereit.

 

Die Mittel sind nach folgenden Grundsätzen zu verwenden :

 

„a)     Der Landkreis kann auf Antrag nicht rückzahlbare Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die auf der Grundlage von bestätigten Leader-Konzepten durchgeführt werden, gewähren.

 

b)      Die Zuwendungen werden maßnahmebezogen als Projektförderungen gewährt.

 

c)      Die Vorhaben müssen von kreislichem Interesse sein.

 

d)      Die Zuwendungen sind begrenzt für Vorhaben

          =  im Bereich der LAG „Colbitz-Letzlinger Heide“ bis zur Höhe von 17.800 €/a.

 

e)      Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Finanzierung des Vorhabens im Übrigen gesichert ist.

 

f)       Zuwendungen können die LAG’n oder mit Zustimmungen der LAG’n Gemeinden und andere Maßnahmeträger, die den LAG’n angehören, beantragen.

 

g)      Über die Bewilligung beantragter Zuwendungen entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses.

 

h)      Die bestimmungsgemäße Verwendung gewährter Zuwendungen ist nachzuweisen.

 

i)        Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

 

j)        Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.“

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 271-63-08-1[1]Tourismus (1727 KB)    
Anlage 2 2 271-63-08-2[1]Tourismus 2 (338 KB)